Therapieeinheit ja oder nein? Komplexbehandlung Geriatrie

  • Ich habe folgendes Beispiel:

    wir arbeiten mit dem Tool GERDA. Dies zählt automatisch die Therapieeinheiten zusammen. Wir haben im Rahmen der geriatrischen Komplexbehandlung 20 Therapieeinheiten erbracht.

    Der MDK erkennt die Therapieeinheiten "Motivationsgespräch Krankengymnastik 30 min" und "Befunderhebung Dysphagie 30 min" nicht als Therapieeinheiten an. Somit kommt der MDK nur auf 18 und streicht den OPS 8-550.1

    Ich sehe das definitiv anders. Ich wollte den Fall zum Anwalt geben. Ist hier jemand anderer Meinung?

    vielen Dank!

  • Hallo Medicos
    Ja ich bin anderer Meinung. Zumindest ist die Praxis nach diversen Gutachten in unserem Haus eine andere.
    Der OPS erfordert "Therapieeinheiten". Aus diesem Grund werden Leistungen die ausschließlich diagnostischen Zwecken dienen (Befunderhebung) bei uns nicht mehr als Therapieeinheiten gezählt. Als Begründung könnte man nennen, dass es zumindest theoretisch möglich ist, dass nach einer Befunderhebung sich gar keine Therapienotwendigkeit ergibt.
    Da zu jeder Therapieeinheit aber natürlich auch gehört, dass ich den Ist-Status erfasse und eine Planung mache, zählen wir Sitzungen in denen die Befunderhebung und eine erste Therapie erfolgt sehr wohl als Therapieeinheit. Eine getrennte Erfassung "das war die Befunderhebung - das war Therapie" erfolgt in einer Sitzung nicht. Wenn die Dokumentation also gelautet hätte "Befunderhebung Dysphagie und erste Schlucktrainings 30 Min" hätten wir gezählt. Wie so oft also mehr eine Frage der Dokumentation.
    Gruss S. Schmitz

  • Da zu jeder Therapieeinheit aber natürlich auch gehört, dass ich den Ist-Status erfasse und eine Planung mache, zählen wir Sitzungen in denen die Befunderhebung und eine erste Therapie erfolgt sehr wohl als Therapieeinheit.

    Und genauso ist es gewesen, die Überschriften der Therapieeinheit wurden vielleicht nur unglücklich gewählt. Die Therapeuten haben mir das auch alles so bestätigt und würden auch vor Gericht persönlich Aussagen wollen.

    Ich werde es auf jeden Fall darauf ankommen lassen.

    Vielen Dank!

  • MDK: maximal 10% Gruppentherapien OPS 8-550.1

    Hallo Zusammen,

    ich würde gerne eine neue Fragestellung klären:

    MDK streicht den OPS 8-550.1 komplett, da wir ein Gruppentherapieanteil von 15,38% erbracht hätten.

    Genau gesagt 22 Einzeltherapien und 4 Gruppentherapien.

    Das DIMDI fodert:
    8-550.1Mindestens 14 Behandlungstage und 20 Therapieeinheiten
    Hinw.:Der therapeutische Anteil umfasst insgesamt mindestens 20 Therapieeinheiten von durchschnittlich 30 Minuten, davon maximal 10 % als Gruppentherapie

    Auch wenn ich jetzt die 4 Gruppentherapien streichen würde, habe ich doch mit 22 Einzeltherapien den Kriterien des OPS immer noch entsprochen oder? Das Maß der Mindesterfüllung wären doch 18 Einzeltherapien und 2 Gruppentherapien wenn ich es richtig verstanden habe.

    Ich bin sehr auf eure Antworten gespannt. Vielen Dank!!!



  • Hallo Medicos
    interessante Fragestellung. Da aus meiner Sicht OPS,ICD und Kodierrichtlinien usw nach dem Wortlaut umzusetzen sind und nicht nach Sinnhaftigkeit, hätte der MDK mit seiner Zählung Recht.
    Schließlich ist nicht gefordert "Mindestens 20 Therapieeinheiten davon maximal 2 Gruppentherapie" Sondern "mehr als 20 mit maximal 15% Anteil Gruppentherapie".
    Das Ergebniss (weniger Erlöse durch mehr Leistung) ist unsinnig,aber es ist auch keine Lösung, einfach Therapien zu streichen, damit das Ergebnis "gerechter" wird.
    Besonders schwachsinnig wird es, wenn sich jetzt jemand erinnert, dass der Patient bei 2 der Gruppentherapien etwas zu spät kam und nur 29 Minuten anwesend war. Dann dürfte man sie in der Tat nicht mehr in die Berechnung einbeziehen.
    Um nicht irre zu werden scheint es mir besser, einfach emotionslos am Ende der Behandlung kodierrichtliniengerecht zu zählen und das hinzunehmen, was der Grouper errechnet. Wer nach Sinn im Gesundheitswesen fragt, kommt schnell an Grenzen.
    Gruss sschmitz

  • Hallo,

    das ist doch absoluter Blödsinn, hier geht es dem MDK nur darum, etwas zu streichen um Geld zu sparen. In dem Beispiel sind doch die Mindestvoraussetzungen von 20 Therapieeinheiten durch die 22 Einzeltherapien bereits ganz ohne Gruppentherapie erreicht, dass darüberhinaus noch Gruppentherapie durchgeführt worden ist, ändert doch nichts daran. Meines Erachtens beziehen sich die 10% auf die 20 Therapieeinheiten, nicht zwingend auf die gesamten erbrachten Einheiten. Da kann man echt nur mit dem Kopf schütteln.

    Gruß

  • Hallo Zusammen,

    ich hatte der Kasse widersprochen und nun folgende Antwort erhalten:

    "... Sie teilen uns mit, dass bei der Patientin insgesamt 26 Therapieeinheiten erbracht wurden und dass damit die Mindestkriterien 'überschritten' wären. Unter der Annahme, dass die 4 Gruppenterapieienheiten gestrichen würden, wären die Mindestvoraussetzungen mit 22 Einzeltherapien auch dann erfüllt.

    Dieser Sichtweise können wir uns nicht anschließen. Entsprechend dem genauen Wortlaut der Hinweise des DIMDI zu diesem OPS-Kode darf ein Gruppenanteil von 10% nicht überschritten werden. Dort heißt es: 'Der therapeutische Anteil umfasst insgesamt mindestens 20 Therapieeinheiten von durschnittlich 30 Minuten, davon maximal 10 % als Gruppentherapie.'

    Die Angabe max 10% bezieht sich auf die gesamte Behandlung. In allen gültigen Rechtsprechungen / Urteilen wird darauf hingewiesen, dass in den Deutschen Kodierrichtlinien und im Systematischen ICD- und OPS Verzeichnis immer der genaue Wortlaut anzuwenden ist. Eine Aufrechnung der Behandlungen ist nicht vorgesehen. Da der Anteil der Gruppentherapien bei der dieser Patientin die maximalen 10% deutlich überschreitet, können wir unsere bisherige Entscheidung nicht ändern und bitten nun fallabschließend um eine entsprechende Rechnungskorrektur."

    Könnte gerade in die Tischkante beißen. Mindererlös (Streichung der gesamten Komplexbehandlung) bei einer patientenorientierten Mehrleistung sag ich da nur. Unfassbar....

  • Hallo, Medicos

    lesen Sie mal Punkt 11 der Auslegungshinweise des MDK zur Geriatrischen Komplexbehandlung (s. Anhang). Dort steht:

    ... und Gruppentherapieeinheiten, die den geforderten Gesamtumfang von 10% übersteigen, werden nicht berücksichtigt.
    Wenn ich das lese, würde ich als MDK (der ich nicht bin) in Ihrem Beispiel rechnen:
    1 TE als Gruppentherapie von 26 = 3,8%
    3,8% x 2 = 6,8% >> entspricht weniger als 10%
    Demzufolge können 2 TE aus der Gruppentherapie nicht angerechnet werden.
    Demzufolge resultieren 26 - 2 = 24 anrechenbare TE.

    Sollte der MDK seinen eigenen Empfehlungen nicht folgen, empfehle ich doch direkt allen Häusern mit diesem Problem, das DIMDI zu fragen, wie es gemeint ist. Wenn man sich was wünschen darf, veröffentlichen sie eine FAQ.

    Viel Erfolg und schöne Grüße
    AnMa