Guten Morgen Zusammen,
folgende Konstellation:
Pat. wird notfallmäßig bei Gallenkolik und Ikterus stationär aufgenommen. Im Rahmen der Diagnostik wird ein Verschluss des Gallengangs festgestellt. Eine ERCP ist indiziert, die wir aber selbst nicht durchführen. Daher Verlegung in ein anderes KH. 7 Stunden stationär bei uns im Hause.
Nun erhalten wir ein Schreiben der großen roten Krankenkasse:
"die im Rahmen der o.a. Behandlung erbrachten Leistungen berechnen Sie uns über eine vollstationäre Behandlungspauschale.
Da die ab dem XX.XX.XXXX statt gehabte anschließende vollstationäre Krankenhausbehandlung nicht in Ihrem Hause durchgeführt wurde, richtet sich die Abrechnung nach der Anlage 1 Nr. 1c und Nr. 2 (Abrechnungsregelung zur Abklärungsuntersuchung) zum Landesvertrag NRW.
Eine Vergütung der o.g. Abklärungsuntersuchung ist unsererseits daher nicht möglich. Wir möchten Sie bitten, uns eine Abrechnung nach Einzelleistungen auf Basis der GOÄ (1 fach Satz) bis maximal zum Betrag der Fallpauschale für vorstationäre Behandlung gem. § 115a SGBV zuzuleiten.
Eine Nullzahlung auf Grundlage der Rechnungsnummer XXX wurde veranlasst."
Meine Frage an Sie: Hat jemand bereits Erfahrung mit solchen Schreiben gemacht?
Für mich findet hier ganz klar die FPV Anwendung, da wir ganz normal und richtig Verlegungsabschläge in Abzug gestellt haben.
Vielen Dank für Ihre Antworten!