Kodierung HD Krampfanfall oder Hirnmetastase

  • Hallo Zusammen,

    habe zu einem Fall bei uns Frage an Euch, wie Ihr das kodieren würdet.

    Folgende Fallkonstellation:

    Patient wird mit Krampfanfall in der Neurologie aufgenommen. Es wird unter anderem ein MRT und EEG gemacht. Im MRT wird Hirnmetastase diagnostiziert. Im E-Brief ist Epilepsie als führende Diagnose genannt und Patient wird nach 4 Tagen wieder zur ellektiven Craniotomie in der NCH aufgenommen. Dies ist bereits im E-Brief des ersten Falls so vermerkt.

    Frage: Welche HD würdet ihr kodieren G40.6 oder C79.3

    Ich habe die G40.6 als HD genommen, da es sich hierbei ja nicht um einen Symptomkode handelt und auch um keine Kreuz/Stern Systematik.

    Wenn man die HD mit C79.3 kodiert, läuft der Fall in die DRG B66D und diese wäre dann nach Fallpauschalenkatalog von WA ausgeschlossen. Daher meine weitere Frage: würdet Ihr die Fälle zusammenführen, nur weil im E-Brief des ersten Falls die WA geplant war ( Fallsplitting)?

    Bin gespannt auf die Rückmeldungen.

    Grüße von MKK2014

  • Guten Morgen,

    die Hirnmetastasen waren nicht bekannt (entsprechende Diagnostik), und deshalb aus meiner Sicht im ersten Fall auch die HD. Der zweite ja eh. Mit Sicherheit dürfen sie aber die Diskussion der Beurlaubung führen, sie wussten ja bereits im ersten Aufenthalt, dass der Pat. operiert wird ;) .

    Gruß Attila

  • Guten Morgen,

    DKR D002f: "Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit (...) während des KH AUfenthaltes dagnsotizeirt wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als HD zu kodieren."

    Gruß

    merguet

  • Hallo Merguet,


    das haben wir auch in unserem Team so diskutiert. Aber aus meiner Sicht ist die Epilepsie eine eigenständige Erkrankung und kein Symptomkode und daher greift die von Ihnen zitierte DKR D002f nach meiner Auffassung nicht. Medizinisch gesehen ist der Fall natürlich glasklar, aber manchmal passt ja Medizin und Abrechnung nicht logisch zusammen. Wenn der Krampf mit z.B. R56 kodiert wäre, würde ich Ihnen zustimmen. Aber im
    E-Brief wird die Epilepsie eindeutig so benannt und daher ist eine Kodierung mit R-Kode aus meiner Sicht nicht möglich.

    Gruß MKK2014

  • hallo!


    Hier war der epileptische Anfall das Erst-Symptom eines Gehirntumors/ -metastase.
    Es wurde eine symptomatische Epilepsie diagnostiziert, der heutigen Nomenklatur entsprechend.


    In den DKR findet sich eine Überraschung: Beispiel 8, SKR 0201.
    Die rezidivierenden Anfälle des Patienten mit Gehirntumor werden mit R56.8 kodiert.


    mfg ET.gkv

  • Guten Morgen,

    wie auch immer kodiert wurde, es dürft doch völlig außer Frage stehen, dass der Krampfanfall ein Symptom der Metastasen ist. Somit handelt es sich sicher nicht um eine genuine Epilepsie

    Gruß
    merguet