Hallo,
ich habe eine Frage zur korrekten Abrechnung der folgenden Situation: Stationärer Fall einer Operation eines Kolon-Karzinoms mit nachstationärer Entlassung. Innerhalb der poststationären Frist Portimplantation für die nachfolgende Chemotherapie. Muss die Port-Implantation in jedem Fall zusammen mit dem stationären Aufenthalt abgerechnet werden, wenn es noch weitere nachstationäre Termine gab, oder kann sie auch als davon getrennt als AOP und somit zusätzlich abgerechnet werden?
Bin gespannt auf die Antworten!
Gruß, SB