Primäre Fehlbelegung bei PEG-Wechsel bei Schwerstpflegepatientin

  • Guten morgen, liebes Forum :-).

    als nunmehr in der Codierung tätiger Arzt möchte ich gerne hier versammelte Kompetenz in Anspruch nehmen:

    Der MDK möchte uns eine primäre Fehlbelegung bescheinigen. Im konkreten Fall wurde eine 31-jährige schwerst pflegebedürftige Patientin für den Wechsel einer chronisch infizierten PEG aufgenommen.

    Nach meinem Verständnis hat der MDK leider recht; ich finde keine harten Kriterien, die von den Eltern gepflegte Patientin anders als Prästationär zu führen.

    Weniger für diesen Fall, als vielmehr in Aussicht auf ähnliche: Gibt es hier eine Argumentationshilfe? Übersehe ich etwas?


    Danke & liebe Grüße aus Dem Hohen Norden


    Alex

  • Hallo Alex,
    nachdem der MDK einfach mal behauptet, eine stationäre Durchführung sei nicht gerechtfertigt, können Sie ja mal die zuständige Krankenkasse fragen, wer in Ihrer Region die Schwerstbehinderte behandeln würde. Wenn Sie einen im ambulanten Sektor finden ist das ja o.k. Wenn nicht, dann wäre eine Kostenübernehmeerklärung der KK vor dem Eingriff hilfreich.
    Viel Glück

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • ...klingt nicht schlecht, besonders, da hier im Umkreis die Arztdichte nicht so...erm...dicht ist. Danke :.-)...

  • Hallo,

    Der MDK möchte uns eine primäre Fehlbelegung bescheinigen. Im konkreten Fall wurde eine 31-jährige schwerst pflegebedürftige Patientin für den Wechsel einer chronisch infizierten PEG aufgenommen.


    und? War die Patientin elektiv, nur ein paar Stunden, ambulant, über Nacht? Bitte mehr Informationen. Oder hat der MDK Recht und es handelt sich tatsächlich um eine primäre Fehlbelegung? Dann verlassen wir die medizinische Seite und kommen ins Leistungsrecht:

    Hallo Alex,
    nachdem der MDK einfach mal behauptet, eine stationäre Durchführung sei nicht gerechtfertigt, können Sie ja mal die zuständige Krankenkasse fragen, wer in Ihrer Region die Schwerstbehinderte behandeln würde. Wenn Sie einen im ambulanten Sektor finden ist das ja o.k. Wenn nicht, dann wäre eine Kostenübernehmeerklärung der KK vor dem Eingriff hilfreich.
    Viel Glück


    och nöö, nicht schon wieder diese Diskussion. Klären Sie als Leistungserbringer doch lieber direkt mit der Kasse wie die Leistung vergütet wird und machen Sie nicht solche Umwege (führt doch zu nix, KV sagt es gibt genug Niedergelassene, KH bekommt keine Ermächtigung usw., KK stellt nur vage Bescheinigung aus, Eltern rennen von Pontius zu Pilatus usw.). Ist das nicht sogar auch eine AOP-Ziffer?


    Gruß

    zakspeed

  • Die Aufnahme erfolgte elektiv an Tag a, die Leistung wurde am folgenden Tag b erbracht; neben der Schwerstpflegesituation kein (m.E:) hartes Kriterium für eine Aufnahme. In der Reihenfolge Leistung->Überwachung über Nacht->E hätte ich gute Argumentationsmöglichkeiten. Aber Aufnahme "nur" wegen Blutentnahme? Hätte auch HA machen können; die Mutter zur Aufklärung in die Klinik kommen können (ich hasse die Rolle des advocatus mdki)

  • Ist das nicht sogar auch eine AOP-Ziffer?

    Hallo,

    eine AOP Nummer gibt es leider nur für die PEG-Anlage. Mich wundert (eigentlich regt es mich auf, weil wieder Diskusionspotential mit KK), dass dort der Wechsel nicht aufgeführt ist mit prinzipell gleichem Aufwand (eigentlich mehr da ja noch Halteplatte geborgen werden muss ect...also eigentlich mehr Zeit, ggf. sogar mit neu stechen).

    Oder wird für den Wechsel hier einfach nur der Anlagecode für die AOP-Abrechnung verwendet und das soll so?

    MfG

    rokka