Chemotherapie FOLFIRINOX

  • Hallo ihr OPSler,

    seit kurzem ist in unserem Haus die Verschlüsselung wieder in ärztlicher Hand und da ergeben sich für mich als Neuling auf diesem Gebiet reichlich Fragen.

    Insbesondere die Kodierung bei Chemotherapien bereitet mit Kopfzerbrechen. Wir führen insbesondere bei palliative Patienten, welche für eine ambulante Führung zu schlecht sind, Chemotherapien aus dem gastroenterologischen Gebiet durch: Hauptsächlich FOLFOX, FOLFIRI, FOLFIRINOX, FOLFOXIRI natürlich auch mit Antikörper- und GCSF-Gaben, dass man letztere gesondert und dosisabhängig kodiert ist mir klar (z.B. 6-002.7- für Neulasta, das geht auch problemlos mit den verwendeten Dosierungen auf).

    Trotzdem ergeben sich bei der Kodierung Fragen auf fast allen Ebenen:

    1) Komplexität der Therapie
    Der Kodierleitfaden der DGVS verweist diesbezüglich auf https://www.mydrg.de/www.dimdi.de. FOLFIRI und FOLFOX werden hier ausdrücklich den mittelgradige komplexen Therapien zugeordnet (8-543).
    FOLFIRINOX und FOLFOXIRI finden keine Erwähnung. Da es sich ja jeweils um eine Kombination der oben genannten Therapien mit erheblicher Toxizität handelt frage ich mich, ob hier eine hochkomplexe Therapie zu verschlüsseln ist (8-544)
    Hat da jemand Erfahrung?

    2) Dauer der Therapie
    Alle genannten Therapien starten am ersten Tag mit der Gabe von 2 oder 3 Chemotherapeutika, gefolgt von einer 48stündigen 5-FU-Infusion.
    Das heißt, der Patient ist 3Tage/2Nächte stationär. Bei Gaben von Chemotherapeutika, welche über Nacht laufen zählt laut Leitfaden nur der Tag an dem die Gabe begonnen wurde.
    Wie verhält es sich also in dem Fall einer 48Stunden Infusion? Das der Entlassungstag an dem die Infusion ausläuft nicht zählt scheint mir verständlich, ich verschlüssele also im Moment zwei Tage (also z.B. bei FOLFIRI 8-543.2 obwohl eigentlich alle Medikamente an Tag1 angehängt werden und das 5-FU dann bis Tag3 läuft.

    3) Zahl der Medikamente
    Bei Irinotecan, Oxaliplatin und 5-FU ist es klar: klassische Chemotherapeutika.
    Die in allen Schemata enthaltene Folinsäure wird zwar auch als Begleitmedikation zu Folsäure-Antagonisten genutzt (z.B. MTX). In der hier verwendeten Dosierung hat sie aber zytotoxische Wirkung und wird nicht als Antagonist verwendet, so dass ich es bei den Chemotherapeutika mitzähle (also exemplarisch für FOLFIRI 8-543.2-3 (Folinsäure, 5-FU, Irinotecan=3Chemotherapeutika))

    4) Kodierung der einzelnen Medikamente
    Der Leitfaden verweist darauf, dass Chemotherapeutika, die über einen Kode der Kategorie 6-00“Applikation von Medikamenten“ abzubilden sind mit dem Kode 8-54 „Zytostatische Therapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie“ und zusätzlich mit einem seperaten Medikamentenkode zu verschlüsseln sind.

    Das verstehe ich gar nicht!!! Also alle Therapien enthalten irgend ein 6-00-Medikament (Irinotecan oder Oxaliplatin). Das heißt dann wohl, dass ich bei jeder Therapie 8-54 verschlüsseln sollte?

    Die medikamentenspezifischen Kodes (z.B. 6-001.3d- für Irinotecan) enthalten immer Dosisangaben., welche auch in den niedrigsten Versionen exorbitant hoch sind (z.B. für Irinotecan 2000mg, hierfür müssten bei einem Patienten mit KÖF2 7 Kurse FOLFIRINOX gegeben werden, was bedeuten würde, dass der Patient 3,5Monate am Stück stationär wäre. Bei einer palliativen Therapie sicherlich kein sinnvolles Konzept und man kann sicher auch sagen, dass ein Patient der so lange nicht entlassen werden kann vom ECOG-Stadium nicht gut genug für eine entsprechende Therapie wäre...?)
    Irgendwo habe ich gelesen, dass wenn die Dosis nicht bekannt sei, einfach die niedrigste Dosis gewählt werden dürfe (natürlich ist mir bekannt welche Dosis ich meinen Patienten appliziere?!?), ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.
    Erreicht irgendwer diese Schwellendosen? Oder kann ich diesen Kode getrost vergessen?

    Viele Fragen...ich wäre für konstruktive Antworten dankbar!!!

    Danke im voraus, Dr. A. Sauer

    Einmal editiert, zuletzt von Dr A. Sauer (25. September 2014 um 23:13)

  • Die medikamentenspezifischen Kodes (z.B. 6-001.3d- für Irinotecan) enthalten immer Dosisangaben., welche auch in den niedrigsten Versionen exorbitant hoch sind (z.B. für Irinotecan 2000mg, hierfür müssten bei einem Patienten mit KÖF2 7 Kurse FOLFIRINOX gegeben werden, was bedeuten würde, dass der Patient 3,5Monate am Stück stationär wäre. Bei einer palliativen Therapie sicherlich kein sinnvolles Konzept und man kann sicher auch sagen, dass ein Patient der so lange nicht entlassen werden kann vom ECOG-Stadium nicht gut genug für eine entsprechende Therapie wäre...?)
    Irgendwo habe ich gelesen, dass wenn die Dosis nicht bekannt sei, einfach die niedrigste Dosis gewählt werden dürfe (natürlich ist mir bekannt welche Dosis ich meinen Patienten appliziere?!?), ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.
    Erreicht irgendwer diese Schwellendosen? Oder kann ich diesen Kode getrost vergessen?


    Guten Morgen,

    ich bin kein Fachmann für Chemotherapie-Verschlüsselung, aber zu diesem Punkt kann ich etwas sagen: Sie können / müssen die Medikamente natürlich nur dann verschlüsseln, wenn eine entsprechende Menge erreicht wurde. Hintergrund der hohen Schwellenwerte vieler dieser Medikamente ist die Tatsache, dass es in den vergangenen Jahren einen Preisverfall gegeben hat. Um Kostenausreißer dennoch abzufangen, werden nur noch Schlüssel mit hohen Dosisklassen angeboten bzw. die Zusatzentgelte nur noch bei hohen Dosisklassen relevant.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen

    Aus Zeitgründen versuche ich mal eine schnelle Antwort auf die Fragen
    1. FOLFIRINOX und FOLFOXIRI verschlüsseln wir als mittelgradig komplex.
    2. 5-FU über 48 h zählen wir als 2 Tage (2 x über Nacht)
    3. Kodiert werden alle Zytostatika, die intravenös oder subkutan verabreicht werden.
    Folinsäure ist per se kein Zytostatikum (" Wirkverstärkung von 5-FU)
    4. Grundsätzlich wird bei jeder Zytostatischen Chemotherapie 8-54- verschlüsselt.
    Antikörper zusätzlich mit einem Kode aus 8-547.-
    Die Kodes aus Kapitel 6 sind Zusatzkodes. Medikamente können verschlüsselt werden, wenn es einen entsprechenden 6er-Kode gibt und eine entsprechende Dosisstufe erreicht wird.
    Sie können natürlich nur die Dosis verschlüsseln, die auch appliziert wurde.
    Bezüglich der hohen Einstiegsschwelle bei einigen Zytostatika hat Herr Merguet ja schon geantwortet. Das InEK hat in der Kalkulation offensichtlich Fälle mit so einer Konstellation gehabt.

    Viele Grüße

    MedCo07