Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Vergütung für eine DRG wird mittelfristig fest-
gelegt werden. D.h. für eine erbrachte Dienstleistung
wird ein fixierter Preis bezahlt. Meine Frage richtet
sich jetzt um die Kosten die im Krankenhaus für die er-
brachte Dienstleistung entstehen. Gibt es z.B.
Mindestanforderungen wie klinischer Untersuchung,
apperativer Diagnostik (z.B. Röntgen-TX, Labor),
Behandlung mit entsprechenden Medikamenten
(Antibiose) und z.B. Atemtherapie durch Physiotherapie,
um wie in diesem einfachen skizzierten Beispiel die
Leistung Pneumonie als DRG vergütet zu bekommen.
Von diesen Anforderungen hängen ja die Kosten für ein
erbrachte Leistung ab und somit die Frage ob die Leistung
wirtschaflich erbracht werden kann.
Ich wäre dankbar, wenn Sie mit zu diesem Thema: Anford-
ungen an zu erbringenden medizinischen Leistungen und
deren entspechenden Kostkalkulationen Quellen, Informationen
und Anregungen zukommem lassen könnten. Besten Dank im
voraus.
Mit freundlichen Grüßen M.Walz:D