Verwendung von PsychPV Codes zur KJP in der Erwachsenenpsychiatrie

  • Hallo,

    folgende Frage:


    Als Fachkrankenhaus der Erwachsenenpsychiatrie behandeln wir ab und an auch Patienten unter 18 Jahren.

    Wir würden hier nun die Psych-PV-Codes der Kinder-und Jugendpsychiatrie verwenden und die Komplexcodes der Erwachsenenpsychiatrie, da wir die Vorgaben für die Verwendung der Codes aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie (OPS 9-65..) nicht erfüllen. Ist dies so korrekt?

    Wir finden hierzu keine Regelungen. Unser KIS-Hersteller verneint diese Möglichkeit und stellt uns damit diese Kombination (Verwendung von Psych-PV Codes der KJP mit Komplexcodes der Erwachsenenpsychiatrie nicht zur Verfügung). Eine schriftliche Aussage der DIMDI erhalte ich auf Nachfrage nicht ,(wergen der großen Arbeitsbelastung).

    Dirk Kühler

  • Guten Tag,

    die Psych-PV unterscheidet nach der Art der Einrichtung in "Psychiatrische Einrichtungen für Erwachsene" und "Einrichtungen für die Kinder- und Jugendpsychiatrie". Auch die entsprechenden OPS sind so gegliedert und verweisen auf die Psych-PV.

    Wenn Sie also eine Einrichtung der Erwachsenenpsychiatrie sind, die nur gelegentlich Jugendliche behandelt, spricht meines Erachtens nichts dagegen, die Psych-PV-Kodes für Erwachsene zu verwenden.

    Dies halte ich auch für sachlich richtig, auch hinsichtlich des bisherigen Verwendungszweckes der Psych-PV. Denn wenn Sie nicht die Strukturen einer Kinder- und -Jugendpsychiatrie vorhalten, benötigen sie auch nicht die dort angegebenen Minutenwerte.

    Grüße

  • Hallo Forum,

    bei uns kommt es auch mal (aber selten) vor, wir verwenden dann aber die OPS für die Erwachsenenpsychatrie.

    Gibt uns Diacos auch vor.

    Mit freundlichen Grüßen

    Peterschinigg ;)