Hallo,
folgende Frage:
Als Fachkrankenhaus der Erwachsenenpsychiatrie behandeln wir ab und an auch Patienten unter 18 Jahren.
Wir würden hier nun die Psych-PV-Codes der Kinder-und Jugendpsychiatrie verwenden und die Komplexcodes der Erwachsenenpsychiatrie, da wir die Vorgaben für die Verwendung der Codes aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie (OPS 9-65..) nicht erfüllen. Ist dies so korrekt?
Wir finden hierzu keine Regelungen. Unser KIS-Hersteller verneint diese Möglichkeit und stellt uns damit diese Kombination (Verwendung von Psych-PV Codes der KJP mit Komplexcodes der Erwachsenenpsychiatrie nicht zur Verfügung). Eine schriftliche Aussage der DIMDI erhalte ich auf Nachfrage nicht ,(wergen der großen Arbeitsbelastung).