Medizinischer Grund einer Verlegung in bestimmtes KH angefragt

  • Liebes Forum,

    mir flattert gerade eine gar seltsame Anfrage des MDK auf den Schreibtisch:

    Fallkonstellation: Patient wird aus KH A mit OP-pflichtigem Klappenvitium nach KH B verlegt. Dort OP. Dann verlegt KB B zu uns (C). Wir verlegen in (Reha)Klinik D.
    Die Kasse fragt nun via den MDK "liegen medizinische Gründe für eine Verlegung nach C statt A vor (Pat. wohnt bei A)."

    Es wird nicht nach HD, ND, o/uGVWD, prim. Fehlbelegung §39 oder ähnlichem gefragt. Letztlich nur, warum zu uns verlegt wurde.

    Ich frage mich gerade, ob ich das beantworten muß. Vor allem frage ich mich nach der Konsequenz, wenn ich es nicht tue?

    lg

    Alex

  • Hi Alex,
    die Frage ist doch zuerst mal, ob Sie die Frage überhaupt beantworten können, sprich der richtige Ansprechpartner sind? Die Entscheidung wohin verlegt wird, hat KH B getroffen, dort müssten ggf. entsprechende Eintragungen in Doku zu finden sein (zB KH A hatte keine Kapazität), Sie müssen als zugelassenes KH grds. aufnehmen, sofern Kapazität und Fachrichtung passen. Eine Prüfpflicht des aufnehmenden KHs, ob ggf. ein anderes KH vorrangig (wirtschaftlich) zuständig wäre, kann es m.E. wegen der regelmäßig fehlenden Informationen bei dem aufnehmenden KH nicht geben... auch wenn der 1. Senat mit seinem Urteil zum Az. B 1 KR 62/12 R da eine neue Variante eröffnet hat.

    MfG
    RA Berbuir

  • Hallo,

    das Problem haben wir regelmäßig bei sog. "Abwärtsverlegungen" - also vom Maximalversorger zum Grundversorger-KH.

    Dafür gibt es lt. einiger KK keinen Grund, da ja die Maximalversorger auch die Behandlung bis zur Entlassungsfähigkeit hätten leisten können.

    Wohnortnahe Verlegung interessiert meist auch nicht.

    Da es meist keine medizinischen Gründe gibt hat man dann meist schlechte Karten.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • ...hm...ich frage mich halt, auf welcher Grundlage diese Frage (warum nicht ins wohnortnahe KH verlegt) relevant ist. Eine Behandlungsbedürftigkeit bestand (und wird nicht angezweifelt). Und...welcher Strick soll mir daraus gedreht werden? Primäre Fehlbelegung?...

  • Hallo Alex,

    die grüne KK ist da ganz einfach gestrickt: "Die Verlegung war nicht notwendig und der Fall wird nicht bezahlt." Der MDK wird da gar nicht erst bemüht.

    Und medizinische Gründe gibt es ja auch nicht. Ob der Patient jeden Tag Besuch bekommt ist der KK pupsegal. Es ging ja auch während der Tage im wohnortfernen Krankenhaus, warum sollte es also nicht noch eine Woche länger gehen...

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold