Erstmanifestation Diabetes Mellitus Typ 1 in der Schwangerschaft

  • Guten Tag liebe Forumsmitglieder,

    mich beschäftigt folgende Fragestellung:

    Eine schwangere Frau wird in der Medizinischen Klinik notfallmäßig stationär aufgenommen, als Ursache der Beschwerden stellt sich ein Diabetes mellitus Typ 1 heraus, der völlig unabhängig von der Schwangerschaft besteht. Es handelt sich um eine Erstmanifestation. Und der Diabetes kompliziert die Schwangerschaft nicht.
    Wird der Fall nun mit der E10 als Hauptdiagnose kodiert oder nach der DKR 1510m als O24.4? In der Kodierrichtlinie steht, dass die Kodes aus O24.- zusammen mit Kodes aus E10 bis E14 zur Bezeichnung des jeweils vorliegenden Diabetes genommen werden, es läßt sich aber aus dieser Kodierrichtlinie m. E. nicht heraus lesen, was denn nun die Hauptdiagnose ist.
    Wir haben uns für die E10 entschieden, unter Bezug auf die DKR 1510m wird vom MDK-Gutachter aber die O24.4 gefordert.

    Wer hat damit Erfahrung?

    Einen schönen Tag noch

    der DRG-Schlumpf

  • Hallo,
    HD O24.0 denn es ist ja kein Gestationsdiabetes. ND E10. Ein Diabetes, welcher die Schwangerschaft nicht kompliziert, gibt es nicht. Allein die Tatsache, dass bei der Schwangeren ein Diabetes vorliegt, macht die Schwangerschaft zur Risikoschwangerschaft, auch wenn sich keine Komplikationen einstellen.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Herr Dr. Fischer,

    danke für Ihre Antwort. Die O24.0 ist eben nicht korrekt, da der Diabetes vorher nicht bestanden hat. Somit bleibt nur die O24.4, die ja nur besagt, dass der Diabetes während der Schwangerschaft auftritt, dass es sich um einen Gestationsbedingten Diabetes handeln kann, steht ja sozusagen im "Kleingedruckten", oder?
    Auch wenn es sich um eine Diabetesdiagnostik und -einstellung handelte und die Schwangerschaft nur konsiliarisch mitbetreut wurde, kann man nach Ihrer Ansicht die E10 als Hauptdiagnose also nicht vertreten, oder?

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf

  • Hallo,
    Sie müssen halt dem MDK-Prüfer plausibel machen, dass der Diabetes wirklich nichts mit der Schwangerschaft zu tun hatte und auch die Behandlung in keiner Weise durch die Schwangerschaft beeinflusst wurde. Dann kodieren Sie E10 und die Schwangerschaft als Nebenbefund mit Z34
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt