• Moin,

    wir hatten gerade eine Diskussion zu resistenten Keimen mit dem MDK.

    In einem Fall wurde Staph. aureus mit Resistenz gegen Ciprofloxacin und Penicillin-G.

    Kodiert wurde von uns U80.01! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone und ohne Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin

    Argument des MDK gegen diese Kodierung: Es wurde nur Ciprofloxacin getestet, keine weiteren Chinolone, und im Kode wäre eindeutig die MEHRZAHL genannt. Aus diesem Grund wüssten wir überhaupt nicht, ob denn andere Chinoloone nicht doch wirksam wären.

    M.E. nach ist aber ausschließlich die Substanzgruppe benannt, und wenn ein Keim eine Resistenz ggü. einem Vertreter aus dieser Substanzgruppe hat, kann der o.g. Kode kodiert werden.

    Wer hat Recht?

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Guten Tag papiertiger,

    meines Erachtens ist das mal wieder eine Auslegungssache des MDK. Ich sehe das genauso wie Sie. Bin gespannt auf hoffentlich weitere Kommentare.

    Gruß
    HF

    2 Mal editiert, zuletzt von HF (14. Oktober 2014 um 16:14)

  • Guten Morgen,

    heißt das dann nach den Regeln der Logik, dass bei Patienten mit

    Zitat

    mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone

    bei Resistenz gegen Oxazolidinone alle anderen Resistenzen nicht vorliegen brauchen? Mit Verlaub, das ist doch offensichtlicher Unsinn.

    Gruß
    merguet

  • Hallo,

    bei den Resistenz-Kodes ist die Nennung der Stoffgruppen
    mit "oder" verknüpft. Es langt die Resistenz gegen eine Substanz aus
    einer der aufgezählten Stoffgruppen, um den entsprechenden U-Kode
    angeben zu können. Sonst wäre eine Definition wie bei U80.4 "Resistenz
    gegen alle Beta-lactam-Antibiotika" gewählt worden. Ob dies sinnvoll ist
    oder nicht, haben hoffentlich die Fachgesellschaften und das RKI
    geprüft, die diese Kodes mit abgestimmt haben.
    Eine andere
    Interpretation wäre überhaupt nicht praktikabel und nur mit äußerst
    komplexen Definitionen möglich. Wenn z.B. die Testung und Resistenz
    eines Chinolons nicht ausreichend sein sollte, wie offenbar im
    MDK-Gutachten gefordert, müsste vom DIMDI definiert sein, wieviele bzw.
    welche Vertreter der Stoffgruppen zu testen sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin