Fallzusammenführung bei Alkoholintoxikation

  • Guten Morgen Zusammen,

    wir nehmen hier in zwei Tagesabständen einen jungen Mann auf mit Alkoholintoxikation. Nachts nicht ansprechbar morgens gegen ärztlichen Rat aufgestanden und weg. Die OGVD beträgt 9 Tage.

    Kann das wirklich eine in dem Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallende Komplikation mit entsprechender Fallzusammenführung gem. FPV sein? Es wäre jetzt bereits schon eine 3er Kette... Das der Kostenträger weisst die Einzelrechnung via DTA ab.

    Ich bitte um eure Meinungen. Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wieso Komplikation? Es handelt sich doch eher um Aufnahme in gleicher Basis-DRG V60, oder? Dann sind die Fälle zusammenzuführen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,
    entsprechend des BSG Urteil vom 1.7.2014 B1KR 62/12 muss man sich fragen ob hier nicht aus Sicht des Krankenhauses das Wirtschaftlichkeitsgebot unterlaufen worden ist?
    Die durch das schuldhafte Verhalten des Patienten entstanden erhöht Kosten werden durch die Fallzusammenführung (entsprechend der Fallpauschalenvereinbarung) nicht berücksichtigt. Für das Krankenhaus wäre es preiswerter gewesen wenn der Patient nicht gegen ärztlichen Rat gegangen wäre. ;)

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)