Guten Morgen Zusammen,
wir nehmen hier in zwei Tagesabständen einen jungen Mann auf mit Alkoholintoxikation. Nachts nicht ansprechbar morgens gegen ärztlichen Rat aufgestanden und weg. Die OGVD beträgt 9 Tage.
Kann das wirklich eine in dem Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallende Komplikation mit entsprechender Fallzusammenführung gem. FPV sein? Es wäre jetzt bereits schon eine 3er Kette... Das der Kostenträger weisst die Einzelrechnung via DTA ab.
Ich bitte um eure Meinungen. Vielen Dank!