• Hallo,

    ich habe einen Streitfall mit dem MDK. Wir haben eine Patientin an einem rechts temporalen Cavernom operiert, der Seitenventrikel war eröffnet, nachfolgend kam es zu einem letztendlich Shuntpflichtigen subduralen Hygrom. Wir haben in diesem Fall das hygroma durae matris kodiert G96.1, der MDK fordert die I62.09. Die I62.09 ist aber der Code für ein nichttraumatisches chron. SDH und meiner Meinung nach nicht für ein subdurales Hygrom reserviert.

    Wie würdet ihr das sehen, eventuell würden wir vor Gericht gehen.


    Viele Grüße

  • halllo!


    Hirnzysten sind aber etwas anderes als subdurale Hygrome (SDG).
    Auch G96.1 erscheint mir nicht treffend.


    In den ICDs findet sich kein SDG.
    Vielleicht weil die Abgrenzung zu den SD-Hämatomen so schwammig ist.


    Hier ist das SDG eine Komplikation nach neurochir OP.
    Dafür gibt es T81.-.
    Für das Hämatom T81.0, für das Hygrom T81.8.


    mfg ET.gkv