Folgendes Problem:
Ein erwachsener Patient mit einem Fehlbildungssyndrom (z.B. Prader-Willi-Syndrom, Q87.1) wird zur Versorgung einer Fraktur stationär aufgenommen. Ist das Fehlbildungssyndrom als Nebendiagnose zulässig ? Eine spezifische Behandlung erfolgt ja eigentlich nicht ...