Pflegetage bei teilstationären Fällen

  • Guten Morgen MedizinControllerin,

    am besten laden Sie sich die Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen von der Seite des Inek herunter http://www.gdrg.de/

    In § 6 Absatz 1 heißt es dort: Für teilstationäre Leistungen können für den Aufnahmetag und jeden weiteren Tag der Krankenhausbehandlung teilstationäre Entgelte abgerechnet werden. Dies gilt abweichend von § 1 Absatz 3 auch für den Verlegung- oder Entlasstag, der nicht zugleich Aufnahmetag ist.

    viele Grüße

    die codierfee

  • ???

    Pflegetage = alle Tage der Anwesenheit incl. Entlassungstag

    oder zielt die Frage in eine andere Richtung???

    Gruß
    Anyway

  • Hallo MedizinControllerin,

    der Begriff "Pflegetage" stammt m.E. aus uralten Zeiten und wurde durch die Begriffe Berechnungs- oder Belegungstage ersetzt!

    Gruß
    Anyway

  • Hallo MedizinControllerin,

    der Begriff "Pflegetage" stammt m.E. aus uralten Zeiten und wurde durch die Begriffe Berechnungs- oder Belegungstage ersetzt!

    Gruß
    Anyway


    ... und bezeichnet ab 2015 die Berechungstage im PEPP-System. ;)

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.