neurologische Komplexbehandlung

  • Guten Morgen

    Ich habe mal eine Frage an alle.

    Ich habe hier ein Problem bzw. vielleicht auch nur einen Denkfehler ?( . Meiner Meinung nach kann ich eine Neurologische Komplexbehandlung nur beim akuten Schlaganfall und bei einer TIA kodieren . Sehe Ich dies falsch oder hat jemand andere Erfahrungen ? Stehe gerade bissel auf dem Schlauch. :wacko: :wacko: ?( ?(

  • Hallo Achatdruse,

    die Komplexbehandlung läßt sich ausserdem bei Hirnblutungen kodieren.

    Bei anderen Erkrankungen hat sie keine Auswirkungen auf den Erlös, hat aber schon zu Nachfragen der Krankenkassen geführt.

    Herzliche Grüße
    drglü

  • Das meinte ich mit dem Zusatz, dass die KK nachfragen.
    Ich habe die Komplexbehandlung immer kodiert, wenn sie stattfand (schon für unsere Statistik), aber der Text besagt tatsächlich, dass es sich um eine Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls handelt.

  • Danke ... ich bin etwas im Zwiespalt da ich keine explizite Angabe finde in der steht das der Code nicht bei anderen Erkrankungen angeben werden darf .

    Vielleicht kennt hierzu jemand eine Publikation bzw ein Urteil. :S

  • Hallo,

    ich meine, dass die Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls bei sämtlichen Diagnosen aus dem Bereich G45. ff; I60.ff; I61.ff; I62.ff; I63.ff kodiert werden kann. Die traumatischen Hirnblutungen sind davon ausgeschlossen. So erlese ich es aus den Kriterien des Kodierleitfaden für Neurlogie.


    Lieben Gruß


    ochpowi

  • hallo Kodiak74!


    Einspruch gegen die Kodierung einer neurologischen Komplexbehandlung bei einer TGA ( Transienten Globalen Amnesie, G45.4- )!


    Eine TGA kann man klinisch diagnostizieren. Eine Therapie der TGA gibt es nicht.
    Die Symptome sind innerhalb 24 h ( längst ) wieder weg.
    Im Gegensatz zur TIA ist die TGA kein Vorbote vasculären Unheils.
    Wozu wollen Sie diese Patienten verkabeln und alle paar Stunden einen Status erheben?

    Natürlich können Sie ein DWI des Hippocampus anfertigen. Doch auch dies erst 2-4 Tage nach Symptombeginn, also nach der Entlassung.
    Dieser Intervall erhöht Ihre Chance auf einen positiven Befand auf ein Vielfaches.


    8-981.- hilft nicht bei einer TGA ( nicht mehr als eine Thai-Massage ). Wozu durchführen und kodieren?


    mfg ET.gkv

  • Hallo ET.gkv

    ,damit mögen Sie ja Recht haben aber da die TGA lt. Kodierleitfaden nunmal zur Gruppe der TIAs gehört darf man sie auch kodieren und warum sollte man das nicht tun wenn die Patienten so wie bei uns auf der Stroke lagen ?!

  • hallo Kodiak74!


    In einem Expertenkonsensuspapier ( Berater u. a. Profs. Berlit, Diener und Hacke ) von 2002 zum Thema TGA kann man lesen:
    Therapie
    Ambulant
    Wenn die klinische Diagnose sicher ist und der Patient unter der Aufsicht einer Bezugsperson bleibt, ist eine ambulante Führung des Patienten ohne spezifische Therapie möglich.


    Es ist sicher nicht Hauptaufgabe einer Kodierabteilung jede Prozedur auf Evidenz etc zu prüfen. Aber eine Nachfrage ist sicher erlaubt, wenn reine Routine zu einer seltsamen Belegung von zB Intensivbetten führt.


    In G45.- sind "maligne" und benigne Krankheitsbilder vereint. TGAs gelten als benigne. TIAs als "maligne".
    Deshalb sind TIAs auch explizit in 8-981.- erwähnt, TGAs nicht.
    TGAs sind keine Untergruppe der TIAs. Vielmehr teilt man die TNAs ( Transiente Neurologische Attacken ) in focale und nicht-fokale TNAs ein.
    Prototyp der fokalen sind die TIAs, der nicht-fokalen die TGAs (s. Rotterdam Studie, JAMA 2007 )


    mfg ET.gkv

  • Sorry aber das ist mir dann doch etwas zu theoretisch , über welche Patienten reden wir hier denn ? Zu 80 % sind die Patienten jenseits der 70 und haben eh schon Risikofaktoren und Nebenerkrankungen in der Anamnese , da möchte ich nicht der verantwortliche Doc sein der den Patienten wieder nach Hause schickt und die Angehörigen sich bedanken wenn der Pat am nächsten Tag doch wieder eingeliefert wird.

    Ich jedenfalls habe noch nie eine Anfrage vom MDK deswegen erhalten , dann hoffe ich mal das die KK das Expertenkonsensuspapier und die Rotterdamer Studie nie lesen !

    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von Kodiak74 (20. November 2014 um 08:27)