Appendektomie mit Adhäsiolyse

  • Hallo Zusammen,


    mir liegt ein MDK Gutachten vor in dem der Gutachter uns die Adhäsiolyse streitig machen will.


    HD: K35.30
    ND: K66.0


    OPS
    5-469.21
    5-470.11


    OP Bericht:

    "Hautdesinfektion, steriles Abdecken, Antiobitikaprophylaxe mit Cephazolin und Clont.
    Stichinzisiion unterhalb des Nabels, Einbringen eines stumpfen 10er über eine Minilaparotomie unter Sicht. Einführen des Laparoskopes, Abspiegeln der Bauchhöhle zum Ausschluß zugangsbedinger Verletzungen. Unter endoskopischer Kontrolle Einführen eines 5er Trokars im rechten und eines 12er Trokars im linken Unterbauch. Zunächst Lösen von fibrinösen Adhäsionen der Appendix mit dem Omentum majus. Die Appendix ist gangränös entzündet. Im Unterbauch befindet sich eitriges Exsudat. Die Appendix wird nun mit Biclamp skelettiert. Absetzen der Appendix unter Mitnahme eines schmalen Coecumsaumes mit dem Endogia und Bergen der Appendix über den 12er Trokar. Kontrolle auf Bluttrockenheit. Spülen des Situs mit ca. 1,5 l Ringer-Lactat-Lösung. Einlage einer Robinson-Drainage Charr. 15 in den Douglas, Ablassen des CO2 und Entfernung der Trokare unter Sicht. Naht der Fascie, Subcutannähte, Hautnähte, steriler Verband.
    Op-Präparat zur Histologie."


    Wir hatten dem schon mal widersprochen:


    "Bei der Patientin war aufgrund der im
    OP-Bericht beschriebenen erheblich fortgeschrittenen Entzündung der Appendix
    vermiformis eine Verbackung des gesamten Coecums sowie des Wurmfortsatzes mit
    dem Omentum majus eingetreten. Dieses machte eine Mobilisierung der Strukturen
    erforderlich, was mit einem erheblichen präparatorischem Aufwand verbunden war.
    Auch bestanden Adhäsionen mit der vorderen Bauchdecke, die zunächst gelöst
    werden mussten, um überhaupt einen Zugang zum Coecalpol zu gewährleisten.


    Wir sehen daher die Kodierung des
    genannten OPS 5-469.21 weiterhin als gerechtfertigt an. Wir bitten Sie diese
    Stellungnahme in einer weiteren Begutachtung erneut mit zu berücksichtigen."


    Antwort MDK:
    "Bei K35.30 kommt es relativ häufig zu Netzabdecklungen des Wurmfortsatzes um den Entzündungsprozess lokal einzugrenzen. Ressourcenverbrauch durch Befundbericht weiterhin nicht ausreichend belegt. Teil der Op, weiterhin kein zusätzlicher Aufwand erkennbar."


    Meine Frage: Ist der Gutachter im Recht?


    Vielen Dank für Ihre Meinungen!

  • Guten Abend!

    Da würde ich dem MDK Recht geben. Eine eigentliche Adhäsiolysse wird im OP-Bericht nicht beschrieben. Eine entzündliche Verklebung mit der Umgebung ist bei einer schweren Appendizitis häufig zu sehen.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo medicos,

    siehe auch SKR 1102a Adhäsionen:
    "Die Lösung von abdominalen Adhäsionen kann eine aufwändige „Hauptprozedur” oder eine im Rahmen einer anderen Prozedur mitdurchgeführte Begleitprozedur („Nebenprozedur”) sein. Auch wenn Adhäsionen im Verlauf einer anderen Bauchoperation gelöst werden, kann der Vorgang im Einzelfall relevanten Aufwand verursachen. Dann sind ein Diagnosekode (z.B. K66.0 Peritoneale Adhäsionen) für die Adhäsion und ein Prozedurenkode aus 5-469.1 Bridenlösung oder 5-469.2 Adhäsiolyse
    für die Lösung der Adhäsionen anzugeben"

    Und damit schließe ich mich Gefäßchirurg und medman2 an, denn eine im Sinne dieser SKR durchgeführte (kodier-) relevante Adhäsiolyse gibt der OP-Bericht wirklich nicht her.

    Gruß findus

    MfG findus

  • Guten Tag

    Ich schließe mich hier ebenfalls meinen Vorrednern an. Allerdings kann es durchaus sein, dass tatsächlich eine aufwändige Adhäsiolyse durchgeführt wurde und der OP-Bericht einfach nur
    sehr grob gefasst wurde. Ein Anhaltspunkt ist hier die Schnitt-Naht-Zeit. Sollte diese deutlich von den durchschnittlichen Schnitt-Naht-Zeiten bei Appendektomie abweichen, ist dies ein Indiz für die evtl. doch durchgeführte Adhäsiolyse.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Die DKR 1102a war mir bekannt und wäre meine nächste Argumentation im Widerspruch gewesen.

    Dier Schnitt-Naht-Zeit betrug 60 Minuten.

  • Guten Tag

    Die Schnitt-Naht-Zeit von 60 Minuten entspricht in etwa genau dem Durchschnitt (zw. 40-80 Minuten je nach verwendeter Statistik).
    Insofern gibt uns dieses Zeitintervall keinen Hinweis darauf, dass eine aufwändige Adhäsiolyse durchgeführt wurde.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Hallo Medicos

    Habe die Grafik folgender Dissertation entnommen.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • hallo!
    hallo Herr Guenther!


    Das Kriterium Schnitt-Naht-Zeit ( SNZ ) scheint vernünftig.
    Meine Erfahrungen damit aber sind durchwachsen.


    Fall1: Patientin 18J, acute unkompl. Appendizitis, keine Vor-Op, keine Geburten, Laut OP-bericht laparoskopische Appendektomie ( LA ), Adhäsio-nen/ -lyse. SNZ 25min.
    Wegen nur 25 min habe ich K66.0/ 5-469.2_ moniert. Heftiger Schriftwechsel.
    Dann chefärztliches Schreiben. Sein erfahrener OA habe operiert. K66.0 / 5-469.2_ sei berechtigt weil OA doppelt so lange wie üblich gebraucht habe. Man werde aber in Zukunft die Kodierung von 5-469.2_ hinterfragen, wenn die SNZ unter 15 min sei.


    fortsetzung folgt

  • fortsetzung


    6 Wochen später Fall2:
    Patientin 15 J, keine Vor-OPs, unkomplierte Appendizitis, LA, Adhesio-nen / -lyse. SNZ 13 min.
    Operateur CA persönlich.


    Mein Fazit 1: bei Verwendung von Staplern werden bei der AE weniger Adhäsionen/ Briden "übersehen".
    Mein Fazit 2: die SNZ aus Anfängerkliniken ( Charite ) sind für begnadete Chirurgen irrelevant.


    mfg ET.gkv