Appendektomie mit Adhäsiolyse

  • Hallo,
    dies scheint der aktuelle thread zum Thema Adhäsiolyse zu sein.
    Es gab noch einen interessanten von 2010 mit Herrn Selter, den ich aber nicht finde :wacko:

    Folgendes Problem:
    Bei einer laparoskopischen Hemikolektomie erfolgte eine ausgedehnte Adhäsiolyse v.a. zwischen Omentum majus und Bauchdecke. Dazu wurde von uns der OPS 5-469.20 verwendet.
    KK und RA meinen, die Untergliederung 5-46 verweist auf Operationen am DARM. Adhäsionen zwischen Omentum und Bauchdecke würden aber nicht den DARM betreffen, daher könne die 5-469.20 NICHT verwendet werden in unserem Fall. Eine analoge Verwendung der OPS, wie es im Bereich der GOÄ nicht selten sei, würde hier nicht möglich sein :thumbdown: .

    Tja, was sagt man dazu?
    In der 1102a steht aber nur was von abdominalen Adhäsionen, vom DARM im Besonderen wird nichts erwähnt! Und unter 5-469.20 findet sich im alphabetischen Verzeichnis: "Laparoskopische Lösung peritonealer Adhäsionen; laparoskopische Lösung von Adhäsionen am Darm".

    M.E. ist damit auch die Adhäsiolyse vom Omentum zum Peritoneum erfasst :thumbup: oder etwa ausgeschlossen <X:?:
    Was wäre die alternative OPS (das Thema weibliche Adhäsionen im kleinen Becken kann man wohl außen vor lassen)?

    Vielen Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Ich sehe für die OPS Gruppe 5-46 auch nur Operationen am Darm als zutreffend an. Die Lösung von peritonealen Verwachsungen zwischen Bauchwand und Omentum, außerhalb des Beckens ist m.E. Bisher nicht im OPS abgebildet.
    Sie könnten sich nur auf die Hierarchie der Regelwerke ( DKR schlägt OPS) berufen, wobei aber in DKR 1102a auch nicht explizit steht, dass peritoneale Adhäsionen ohne Darmbezug trotzdem mit 5-469.2 kodiert werden. Das bleibt reine Auslegungssache, also 50/50 Chance.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    Ihre Antwort überrascht mich etwas.
    Nicht selten kommen Pat. mit Bauchschmerzen nach operativen Eingriffen. Manchmal entschließt man sich dann doch zur Laparoskopie und findet nur Adhäsionen des Omentum zum Peritoneum, die dann gelöst werden. Wie würden SIE so etwas kodieren ?( . Wir nahmen dabei bisher die 5-469.20, was anstandslos akzeptiert wurde!

    V.a. diese Adhäsionen zwischen Omentum und Bauchwand sind ja oft das Problem bei Re-Laparoskopien. Wenn sie im OP-Bericht (sogar foto-) dokumentiert waren und der zeitliche Aufwand nachvollziehbar war, wurden sie bisher immer akzeptiert vom MDK (ist ja oft ein Prüfungsgrund im Rahmen von Appendektomien oder laparoskopischer Hernienversorgung :cursing: ).

    Es ist jetzt (für mich!) erstmals eine KK bzw. ein RA, die/der in den peritonealen Adhäsionen zwischen Omentum und Peritoneum keinen Darmbezug mehr sieht und die 5-46... ablehnt.

    Gibt es dazu noch anderen Meinungen :?:
    Danke

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    dies scheint der aktuelle thread zum Thema Adhäsiolyse zu sein.
    Es gab noch einen interessanten von 2010 mit Herrn Selter, den ich aber nicht finde :wacko:

    Hallo,

    war 2007:
    Lap. Leistenhernie und Adhäsiolyse

    Ich rate dazu, das DIMDI zu fragen, inwiefern "Darm" im Titel so bestimmend ist, dass damit keine Adhäsiolyse im Bauchraum kodiert werden kann, wenn nicht direkt eine Verwachsung des Darmes vorliegt.
    Falls das DIMDI zur Erkenntnis kommt, dass diese Einschränkung so gegeben ist, sollte man für den OPS2018 einen Vorschlag formulieren, unter 5-469 oder 5-469.2 ein entsprechendes Inklusivum einzuführen. Ggf. sollte man diesen Vorschlag auf alle Fälle einreichen, damit es dann bei Übernahme "amtlich" wird. Stellungnahmen des DIMDI werden ja zunehmend als nicht verbindliche Meinung gewertet.

    Ich gebe mal die Info in Richtung Fachgesellschaft...

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    danke für die prompte Reaktion. Ich habe noch nie dem DIMDI geschrieben, aber besser spät als nie :D .
    Wann kann man i. r. R. mit einer verwertbaren Antwort des DIMDI rechnen :/
    und was raten Sie uns bis dahin bzgl. unseres Widerspruchs?

    Grüße

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Riol,

    ich würde dabei bleiben. Diese enge Auslegung ist nicht sinnvoll, da keinerlei Aufwandsunterschied zu verzeichnen ist und auch keine sinnvolle Alternative besteht. Da aber der MDK sicher nicht von seiner Vorstellung abweichen wird, sind die genannten Schritte vorzunehmen. Die Fachgesellschaft weiß schon darum und wird auch einen Vorschlag 2018 einbringen, habe ich heute schon abgeklärt. Die Frage habe ich auch schon ans DIMDI geschickt, ich gebe dann die Antwort weiter.

  • Hallo Herr Selter,

    prima, werden es so machen, danke.
    Habe auch sofort ans DIMDI geschrieben und werde ein Antwort umgehend weiterleiten.

    Grüße

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    Ich kenne auch keinen zutreffenden Kode für Ihr Problem, sofern es sich nicht um peritoneale Verwachsungen im weiblichen Becken ( 5-657 ) handelt.
    Ich bin mal gespannt was das DIMDI antwortet. Konsequent wären m.E. neue Kodes im Kapitel 5-543

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    • Offizieller Beitrag

    So, die Antwort des DIMDI:

    Die Kodierrichtlinie 1102a regelt eindeutig, dass bei der Lösung von abdominalen Adhäsionen der Kodebereich 5-469.1 oder 5-469.2 angegeben werden kann. Da die Kodierrichtlinien Vorrang vor den Regelungen im OPS haben, ist die klassifikatorische Sicht in diesem Falle unerheblich.

    Will wohl meinen, dass über die DKR geregelt ist, dass bei abdominalen Adhäsionen (ebne nicht nur explizit der Darm) die Kodes 5-469.1 oder 5-469.2 anzugeben sind, unabhängig von der Frage, was an Lokalisation (Darm oder anderes) über den Kodetitel "suggeriert" wird. Der Kodetitel stellt somit kein Ausschlusskriterium dar.

  • Hallo Herr Selter,

    waren Sie etwas schneller :D .
    Das DIMDI hat mir die gleiche Antwort geschickt und ich interpretiere es so wie Sie :thumbup: .

    Schönes Wochenende

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Da die Hierarchie der Regelwerke ein Fakt ist, erscheint mir die DIMDI Antwort logisch und systemkonform. Trotzdem würde ich mir einen anderen OPS wünschen, aber darauf kommt es ja nicht an.
    Es bleibt dann aber immer noch der unbestimmte Rechtsbegriff des "relevanten Aufwands im Einzelfall", der genauso in der DKR steht. Die Durchführung einer Adhäsiolyse als Nebenprozedur allein rechtfertigt keine Kodierung von 5-469 ( weder am Darm noch am sonstigen Bauchfall), richtig?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier