Appendektomie mit Adhäsiolyse

  • @ Medman2: meine Frage zielt auf den Begriff des relevanten Aufwands im Einzelfall. So wie DKR 1102 formuliert ist, ist eine Ahäsiolyse als Nebenprodezur nur im Einzelfall ( = selten ?) zu kodieren.
    Das Einstellen von kompletter Frage und Antwort fände ich auch hilfreich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • ... Die Durchführung einer Adhäsiolyse als Nebenprozedur allein rechtfertigt keine Kodierung von 5-469 ( weder am Darm noch am sonstigen Bauchfall), richtig?

    Hallo Herr Breitmeier,

    das oben Genannte habe ich nicht verstanden.

    Unabhängig davon gilt ja allgemein, dass ein Aufwand größer 0 kodierbar ist, also auch zwei Scherenschläge.

    Das wäre aber meines Erachtens völlig unangemessen.

    Ich würde dies so beurteilen, dass eine "relevante" Adhäsiolyse oder Bridenlösung im OP-Bericht beschrieben sein muss. Der eingangs zitierte OP-Bericht wäre in dieser Hinsicht m.E. nicht hinreichend.

    Die OP-Zeit (s. Beitrag Th-Guenther) hilft in der Tat nicht unbedingt. Die dort angegebene durchschnittliche S/N-Zeit von 60 Min. widerspricht dem gefühlten (!) Wert der meisten - erfahrenen - Chirurgen. Aber das Gefühl trügt in dieser Frage häufig.

    Wenn ich aber eine S/N-Zeit von 15 Min. habe, kann m.E. eine relevante Adhäsiolyse/Bridenlösung nicht vorgelegen haben.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Unabhängig davon gilt ja allgemein, dass ein Aufwand größer 0 kodierbar ist, also auch zwei Scherenschläge.

    Das wäre aber meines Erachtens völlig unangemessen.

    Hallo medman2,

    Genau das meinte ich: der allgemeine Grundsatz eines minimalen Aufwands gilt nicht, wenn es um die Adhäsiolyse und DKR 1102a geht. Ein relevanter Aufwand muss unbestritten mehr sein als 2 Scherenschläge. Und die OP-Gesamtzeit ist sicherlich nur ein unsicherer Indikator.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Ergänzung:
    Der Begriff des "Aufwands " passt streng genommen sogar nur zur Kodierung von Diagnosen, speziell von Nebendiagnosen. Bei Prozeduren soll nicht jeder Handschlag und nicht jede Naht extra kodiert werden...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    • Offizieller Beitrag

    Hallo M2,

    die Frage war:
    bitte lassen Sie mich wissen, wie folgender Sachverhalt vom DIMDI gesehen wird:

    Bei einer laparoskopischen Hemikolektomie erfolgte eine ausgedehnte Adhäsiolyse v.a. zwischen Omentum majus und Bauchdecke.

    Strittig ist die Kodezuordnung für die Adhäsiolyse:

    Ist hierfür der OPS-Kode OPS 5-469.20 zuzuordnen?

    Oder kann dieser keine Anwendung finden, da der Kodetitel unter 5-46 "Operation am Darm" beinhaltet und daher nur eine Adhäsiolyse am Darm hiermit zu kodieren ist. Adhäsionen zwischen Omentum und Bauchdecke betreffen aber nicht den Darm, sondern den „Bauchraum“.

    Die Antwort haben Sie ja schon oben.

  • Hallo zusammen,

    meine Fragestellung ans DIMDI war so formuliert:

    Bei adominellen Eingriffen finden sich oftmals sog. Adhäsionen, Verklebungen zwischen den Darmschlingen, manchmal auch nur zwischen Omentum majus und Peritoneum (beides KEIN Darm!).
    Wenn eine Adhäsiolyse erfolgt, scheint der OPS 5-469.2- angemessen.
    In der 1102a steht nur etwas von abdominalen Adhäsionen, vom DARM im Besonderen wird nichts erwähnt! Und unter 5-469.20 findet sich im alphabetischen Verzeichnis: 'Laparoskopische Lösung peritonealer Adhäsionen; laparoskopische Lösung von Adhäsionen am Darm'.
    Ist somit auch die Adhäsiolyse zwischen Omentum und Peritoneum erfasst oder etwa ausgeschlossen?
    Ist 'Darm' im Titel so bestimmend, dass damit keine Adhäsiolyse im Bauchraum kodiert werden kann, wenn nicht direkt eine Verwachsung des Darmes vorliegt?
    5-46.... scheint sich 'nur' auf den Darm zu beziehen, oder?
    Was wäre die alternative/zu verwendende OPS (weibliche Adhäsionen im kleinen Becken ausgeschlossen) in so einem Fall?

    Die Thematik Aufwand mal außen vor gelassen! Wir kodieren es nur bei "gefühlt" erheblichem (Zusatz-)Aufwand und dann meistens gut dokumentiert.


    Schöne "Kurzwoche" :thumbup:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg