Blutstillung bei Cholezystektomie

  • Ein Patient bei wurde planmäßig laparoskopisch operiert. Interoperativ zeigte sich eine starke Blutung aus dem Leberbett, die laparoskopisch nicht beherrscht werden konnte. Es erfolgte zunächst die rein laparoskopische Cholezystektomie, anschließend konnte die Blutung mit den üblichen Maßnahmen nicht zum Stillstand gebracht werden. Daher erfolgte eine Laparotomie über Rippenbogenrandschnitt. Hier fand sich eine noch persistierende Blutung aus einer abberant laufenden Lebervene im Gallenblasenbett. Die Blutung musste umstochen werden, die Beamerkoagulation war nicht ausreichend.

    Ich habe die laparoskopische Cholezystektomie kodiert und zusätzlich die 5-505.0. (Naht und blutstillende Umstechung der Leber) Der MDK ist nun der Meinung dass diese OPS bereits in 5-511.11 enthalten ist da hier auch blutstillende Maßnahme enthalten sind. Meiner Meinung nach geht aber eine Laparotomie rein zur Blutstillung nach erfolgreicher laparoskopischer Cholezystektomie über die im OPS enthaltenen "blutstillenden Maßnahmen" hinaus. Der MDK ist der Meinung dass die 5-511.12 (Umstieg) die korrekte OPS sei.

    Wie seht Ihr dass. Lohnt sich evtl. eine Klage oder sehe ich den Fall falsch und hat der MDK recht (gibt´s ja auch)

    Vielen Dank

    F.J. Reuter

  • Guten Abend!

    Der MDK hat recht. Sie sind vom laparoskopischen Vorgehen auf die offene OP umgestiegen. 5-511.12 ist der korrekte Kode und schließt auch eine Blutstillung mit ein.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo Gefäßchirurg und reufrajo,

    sollte der Kode dann nicht 5-511.21 sein? Von einer Revision der Gallengänge ist ja hier nichts geschrieben, ansonsten wäre es 5-511.22. Bei der 5-511.21 wäre sowohl der Umstieg von laparoskopisch auf offen chirurgisch, als auch die Blutstillung (laut Inklusiva zu 5-511) drin. Somit hätte der MDK mit dem Kode 5-511.12 ebenfalls unrecht.

    Schönes Wochenende wünscht
    findus

    MfG findus