Primäre Fehlbelegung Wohnort 257 km entfernt

  • Guten Morgen Zusammen,

    mir liegt ein MDK gutachten vor. Pat. Jahrgang 1940. Karpaltunnelsydrom OP. 1 Belegungstag. Wohnort 257 km entfernt.

    MDK sieht keine medizinische Notwendigkeit für stationäre Durchführung. Telefonat mit KK in Bezug auf Wohnortkonstellation (G-AEP Kriterien C2 + F4) ohne Erfolg.

    Ist eine 3 stündige postoperative Rückfahrt zumutbar?

    Vielen dank!

    Einmal editiert, zuletzt von Medicos (19. November 2014 um 10:16)

  • Hallo,

    selbst wenn die drei-stündige Fahrt nicht zumutbar wäre, die Behandlung in einer nähergelegenen Einrichtung (KH oder Praxis!) wäre es durchaus.

    Kopfschütteln
    Gruß

  • die Behandlung in einer nähergelegenen Einrichtung (KH oder Praxis!) wäre es durchaus.

    Aufgrund der strukturschwachen Region (fehlende Handchirurgie), unseren Spezialisten und hier lebende Angehörige entschied sich die Patientin zu uns zu kommen.

    Nach telefonischer Rücksprache mit den hier lebenden Angehörigen hätte eine 24 Std. postoperative Betreuung aufgrund von unabdingbarer Berufstätigkeit (Selbstständigkeit) nicht hätte gewährleistet werden können.

    Immer zu schwache Gründe für 1 Tag stationär?

  • Ja!

    "Mephisto-Modus"

    Es gibt in D keine Region, bei der zum nächsten Handchirurgen mehr 257 km zurückgelegt werden müssen. Sie schildern eine Reihe persönlicher Umstände, die dem Patienten die Behandlung in Ihrem Hause naheliegend machten. Wozu dann die hier lebenden Angehörigen, wenn diese am entscheidenden Tag nicht können? Der Spezialist ist sicher ein starkes Argument, aber nicht für eine so häufige Erkrankung. Entscheidend ist m.E. auch nicht der gesamte nächste Tag, sondern die ersten 24 Stunden. Der Patient wäre abends zu Hause und hätte in der Nacht jemanden zur Hilfestellung gehabt usw...
    mit 74 ist er auch nicht zu alt...

    Zitat

    wenn er nicht bessres hat, so ist der Plan zerrissen

    merguet

  • Hallo Medicos,
    mit solch fadenscheinigen Argumenten für eine stationäre Behandlung bringen wir unserem Berufsstand in Verruf. Wir machen uns zunehmend unglaubwürdig, nur weil jeder Krankenhausarzt meint, er allein sei der Spezialist und nur er könne das.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Guten Abend!

    In solchen Fällen können auch "Hotelleistungen" als Wahlleistung gebucht werden. OP wird ambulant abgerechnet. Bei akuten postoperativen Problemen könnte der Patient immer noch stationär aufgenommen werden. Wer fast 300km zu einer OP fährt, sollte dafür auch ca. 80€ übrig haben.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • mit solch fadenscheinigen Argumenten für eine stationäre Behandlung bringen wir unserem Berufsstand in Verruf.

    Guten Morgen,

    keine Sorge, ich bin mit Leib und Seele Medizincontroller und werde alles dafür tun stets korrekt, fair und sachlich zu handeln.

    In diesem Fall ist vielleicht die o.g. Sachlichkeit bei mir verloren gegangen. Es fühlte sich bei diesem Fall einfach nicht richtig an. Auch mit den Kostenträgern hatte ich die Sache freundlich und partnerschaftlich besprochen.

    Ich bedanke mich für die zahlreichen Meinungen, die mir sehr geholfen haben!

    Schönen Start in den Tag!

  • Hallo,
    eine Wahlleistung kann nur bei stationärer Behandlung gebucht werden. Wenn Sie Ihre Krankenhaus als Hotel betreiben wollen, müssen einerseits Fördermittel zurückgezahlt werden und andererseits ist die Vermietung von Hotelzimmern Mehrwertsteuerpflichtig. Was sagt denn Ihr Finanzamt dazu?
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt