McLaughlin-Cerklage bei Patellasehnenruptur

  • Liebe Kollegen,

    ich möchte nochmal das Problem der McLaughlin-Zerklage als zusätzliche Sicherung einer Patellarsehnennaht [5-855.18] diskutieren.

    Ist die (temporäre) Zerklage zusätzlich als Augemtation [5-854.38] zu verschlüsseln oder "nur" der Zusatzkode für das Einbringen von Osteosynthesematerial [5-869.2] bei Weichteileingriffen zu benutzen ?

    Ich habe auch schon den Vorschlag gesehen, dass ganze als "offene chirurgische Refixation und Naht am Kapselbandapparat des Kniegelenkes: Kombinierte Rekonstruktion" [5-802.8] zu kodieren ...

    Im Forum habe ich nur zwei Stellen gefunden, die aber unterschiedlich argumentieren:

    1.)

    Hallo Herr Lehre,

    das Ganze scheint mir eher eine Patellarsehnenruptur bei degenerativen Verknöcherungen an der Patella zu sein. Genaues müsste der OP-Bericht hergeben. Gab es auch noch eine Bursitis einer der Bursae des Patellargebietes oder war es nur die Bursa, die sich um die Verknöcherungen gebildet hat? War die Sehnenruptur auch degenerativ oder traumatischer Ursache? Da alles unterschiedlich codiert wird, benötigt man hier noch zusätzliche Angaben.

    Die Therapie würde ich folgendermaßen codieren: 5-782.0j + 5-855.ff 6.Stelle 8 + 5-859.18.
    Wichtig wäre auch noch, falls es eine Reinsertion der Sehne an der Patella war, ob die Naht nicht eventuell eine Drahtcerclage (zusätzlich noch 5-869.2) oder ähnliches war.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    2.)

    Hallo Mia,
    5-803.0 geht auf keinen Fall, damit ist eine Kreuzbandoperation gemeint. 5-79b.1j kenne ich nicht, aber fällt in den Bereich Osteosynthesen und ist also falsch. Ich würde doch 5-855.08 (Reinsertion einer Sehne am Knie) vorschlagen.
    Viele Grüße
    Mathias Finke

    Was ist nun richtig ??? ?(

  • Hallo Kodi,

    eine Augmentation ist die Verstärkung einer Sehne, die im Allgemeinen dauerhaft verbleibt.

    Die McLaughlin-Zerklage ist eine so genannte Rahmennaht. Es wird aus Draht eine rahmenförmige Naht zwischen unterem Bereich der Kniescheibe und Schienbein gelegt, die das Zusammenheilen der Patellarsehne ermöglicht, indem diese Naht/dieser Rahmen die Kraft aufnimmt. Diese Rahmennaht wird nach Abheilung der eigentlich verletzten Patellarsehne entfernt. Es handelt sich m.E. mithin nicht um eine Augmentation und ist daher nicht mit 5-854.38 kodierbar. Der Zusatzkode für das Einbringen von Osteosynthesematerial [5-869.2] bei Weichteileingriffen ist anwendbar.

    Eine "Refixation und Naht am Kapselbandapparat des Kniegelenkes: Kombinierte Rekonstruktion" [5-802.8]" liegt m.E. auch nicht vor, weil die Patellarsehne eine Sehne ist und nicht zum Kapselbandapparat des Kniegelenks gehört. Eine kombinierte Rekonstruktion im Sinne des Kodes 5-802.8 liegt nach meinem Verständnis vor, wenn mehrere der ansonsten genannten Strukturen (med./lat./dors. Kapselbandapparat, Menisken, Kreuzbänder) kombiniert refixiert bzw. genäht werden. Kombiniert bezieht sich nicht auf eine Kombination verschiedener Materiallien ("normaler" Faden/Draht) sondern auf die Kombination verschiedener benannter Strukturen am Kniegelenk.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Admin 26. September 2020 um 21:15

    Hat den Titel des Themas von „McLaughlin-Zerklage bei Patellarsehnenruptur“ zu „McLaughlin-Cerklage bei Patellasehnenruptur“ geändert.