Liebe Kollegen,
ich möchte nochmal das Problem der McLaughlin-Zerklage als zusätzliche Sicherung einer Patellarsehnennaht [5-855.18] diskutieren.
Ist die (temporäre) Zerklage zusätzlich als Augemtation [5-854.38] zu verschlüsseln oder "nur" der Zusatzkode für das Einbringen von Osteosynthesematerial [5-869.2] bei Weichteileingriffen zu benutzen ?
Ich habe auch schon den Vorschlag gesehen, dass ganze als "offene chirurgische Refixation und Naht am Kapselbandapparat des Kniegelenkes: Kombinierte Rekonstruktion" [5-802.8] zu kodieren ...
Im Forum habe ich nur zwei Stellen gefunden, die aber unterschiedlich argumentieren:
1.)
Alles anzeigenHallo Herr Lehre,
das Ganze scheint mir eher eine Patellarsehnenruptur bei degenerativen Verknöcherungen an der Patella zu sein. Genaues müsste der OP-Bericht hergeben. Gab es auch noch eine Bursitis einer der Bursae des Patellargebietes oder war es nur die Bursa, die sich um die Verknöcherungen gebildet hat? War die Sehnenruptur auch degenerativ oder traumatischer Ursache? Da alles unterschiedlich codiert wird, benötigt man hier noch zusätzliche Angaben.
Die Therapie würde ich folgendermaßen codieren: 5-782.0j + 5-855.ff 6.Stelle 8 + 5-859.18.
Wichtig wäre auch noch, falls es eine Reinsertion der Sehne an der Patella war, ob die Naht nicht eventuell eine Drahtcerclage (zusätzlich noch 5-869.2) oder ähnliches war.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Winter
Berlin
2.)
Hallo Mia,
5-803.0 geht auf keinen Fall, damit ist eine Kreuzbandoperation gemeint. 5-79b.1j kenne ich nicht, aber fällt in den Bereich Osteosynthesen und ist also falsch. Ich würde doch 5-855.08 (Reinsertion einer Sehne am Knie) vorschlagen.
Viele Grüße
Mathias Finke
Was ist nun richtig ???