Hallo zusammen!!
Ich bitte um Unterstützung bei folgendem Sachverhalt:
Eine heimbeatmete Patientin mit Tracheostoma wird unstrittig (auch von Seiten der Kasse/MDK) intensivpflichtig behandelt, dabei wird sie intermittierend beatmet, eine stabile respiratorische Situation ist nicht mehr herzustellen, ein Weaning liegt also nicht vor (ebenfalls unstrittig) - folglich berechneten wir die Beatmungsstunden so:
Beginn: Einsetzen der maschinellen Beatmung - Ende: Entlassung von der Intensivstation.
Die "freien Intervalle" haben wir zur Beatmung hinzugezählt, unserer Auffassung nach liegt ein Beatmungszeitraum vor, der MDK rechnet die freien Intervalle raus mit der Begründung:
Da keine Entwöhung vorliegt, sind die beatmungsfreien Intervalle nicht zu werten und beruft sich auf die
DKR 1001: "Die Dauer der Entwöhnung wird insgesamt (inklusive beatmungsfreier Intervalle während der jeweiligen Entwöhnung) bei der Berechung der Beatmungsdauer eines Patienten hinzugezählt. ..."
denn nur in dieser Situation sind nach Auffassung des MDK´s die freien Intervalle zu werten.
Wer hat Recht? Wer hatte mal einen gleichen oder ähnlich gelagerten Fall?
Meiner Meinung nach bezieht sich dieser Abschnitt lediglich auf die "Weaning-Situation", die nicht vorgelegen hat!
In der gesamten DKR 1001 findet sich kein weiterer Hinweis auf "Beatmungsintervalle".
Wie könnte der Abschnitt in der DKR 1001 Absatz 4 ausgelegt werden: ... "Für den Sonderfall von heimbeatmeten Patienten....dies bedeutet, dass die Beatmungszeiten zu erfassen sind, wenn es sich im Einzelfall um einen "intensivmedizinisch versorgten Patienten handelt."
Vielen Dank für Ihre Einschätzungen!