somatische Hauptentlassdiagnosen in der Psychiatrie

  • Guten Tag Zusammen,

    ich habe eine Kodierfragestellung bezüglich somatischer Hauptentlassdiagnosen in der Psychiatrie und würde mich über
    Ihre Einschätzungen sehr freuen.

    1.Fall:
    Patient kommt zur erstmnaligen stationären Aufnahme mit Einweisung durch den HA, mit schweren Depressionen und
    Schlafstörungen.Aufgrund der abnormalen Befunde im Aufnahmelabor, wird der Patient noch am gleichen Tag in ein
    somatisches KH, mit einerlebensbedrohlichen Hypothyreose (E03.9), verlegt.Ist jetzt die E03.9 oder die F33.2
    die Hauptentlassdiagnose?

    2.Fall:
    Patient wird 2 Wochen aufgrund von Depressionen behandelt. Patient stürzt und wird aufgrund von
    Viliganzminderung in ein somatisches KH verlegt. nach einem 3 wöchigen Aufenthalt in der Somatik, wird der
    Patient wieder zurück in unsere psychiatrische Einrichtung verlegt um die Depressionsbehandlung fortzusetzen.
    Bei der Aufnahme ist der AZ des Patienten deutlich schlechter als zuvor, später an diesem Tag ist der Patient
    somnolent und wird zurürck in die Somatik verlegt.
    Es ergibt sich jetzt die gleiche Fragestellung wie im 1.Beispiel.
    Kann ich die Somnolenz (R40.0) als Hauptentlassdiagnose kodieren?

    Ich bin gespannt auf Ihre Meinungen und freue mich darüber.

  • Hallo Kodisi,


    in den DKR-Psych ist ja geregelt, dass die Hauptdiagnose die Diagnose ist, "[...] die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist."


    Im 1. Fall ist meines Erachtens die Hypothyreose als HD zu kodieren, da keine Behandlung der Depression eingeleitet wurde.

    Siehe hier Beispiel aus den DKR:

    "Ein Patient wird wegen zunehmender Persönlichkeitsveränderungen (Distanzlosigkeit, Wutausbrüche, Vergesslichkeit, Konzentrationsstörungen, Stimmungsschwankungen) und Kopfschmerzen stationär aufgenommen. Der neurologische Befund und die weiterführende apparative Diagnostik ergibt die Diagnose eines Hirntumors. Es wird eine organische Persönlichkeitsstörung bei Hirntumor diagnostiziert. Der Patient wird drei Tage nach stationärer Aufnahme zur Operation des Hirntumors in die Neurochirurgie verlegt. Eine umfassende psychologisch-psychiatrische Persönlichkeitsdiagnostik wurde nicht durchgeführt.

    Hauptdiagnose: Hirntumor


    Nebendiagnose(n): Organische Persönlichkeitsstörung"

    Sollte für die Depression ein Aufwand in Form therapeutischer, diagnostischer oder pflegerischer Maßnahmen vorgelegen haben, kann diese auch als ND kodiert werden.


    Im 2. Fall wurde der Patient ja aufgrund einer bekannten und bereits behandelten Depression wieder aufgenommen. Die Diagnose ist dahingehend also schon gesichert und war der Grund für die Veranlassung des stationären Aufenthaltes! Die Somnolenz kann in jedem Fall als ND kodiert werden.


    Liebe Grüße


    lilapause

  • vielen Dank für diese ausführliche und hilfreiche Antwort.


    Guten Morgen allerseits, ein Patient wird im PEPP-Bereich aufgenommen mit einer Somnolenz, fremdanamnestisch in der letzten Zeit Wesensveränderung. Die CT-Diagnostik ergibt ein (sub)-akutes subdurales Hämatom, der Patient wird in die Neurochirurgie verlegt. Eigenlich wäre m. E. das subduraleHämatom als HD anzugeben, dies führt jedoch zu einer Fehlermeldung. Mit der Bitte um Unterstützung, im Voraus Danke

    Stalli

    STALLI :d_zwinker:

  • Hallo,

    Ein echter "Fehler" ist das nicht (ggf. ist da Ihr KIS etwas scharf eingestellt), der Fall wird bei fehlender neuropsychiatrischer Hauptdiagnose in die (unbewertete) PA98Z oder PA99Z eingruppiert (je nach Strukturkategorie auch PP oder PK). Daher sollten diese PEPP auch vereinbart werden (oder es werden nach §8 PEPPV 250€/Tag abgerechnet)

    Gruß