Hallo liebe Forumsmitglieder,
in 2015 werden in der KJP die, bisher über die Intensivbehandlung erbrachten, Einzel- und Kleinstgruppenbetreuungen als Zusatzkode kodiert.
Die Kollegen in der Praxis stellen sich nun die Frage, welche Leistungen über reguläre TE´s und welche über Zusatzkodes erfasst werden sollen.
Für die Intensivbehandlung gibt es ja in 2015 keinerlei TE Berechnung und folglich werden jegliche Leistungen die im Rahmen der IB kodiert werden würden, nicht berechnet werden.
Andererseits ist es nun auch möglich, die Zusatzkodes für Einzel- und Kleinstgruppenbetreuung im Rahmen der Regelbehandlung zu kodieren.
Dabei ist natürlich auch fraglich, welche Leistungen nun an welcher Stelle kodiert werden sollten.
In den Mindestmerkmalen des Zusatzkodes (9-693) sind in den Mindestmerkmalen bspw. "ggf. gezielte, indizierte störungsspezifische Interventionen" genannt. Darunter könnte m.E. einiges fallen.
Gibt es hier weitere Mitarbeiter aus dem KJP-Bereich, die sich evtl. mit dieser Thematik befasst haben? Vielleicht denke ich auch einfach zu kompliziert
Ich würde mich über Rückmeldungen freuen!
lilapause