KJP Zusatzkode 9-693 Intensive Beaufsichtigung...

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    in 2015 werden in der KJP die, bisher über die Intensivbehandlung erbrachten, Einzel- und Kleinstgruppenbetreuungen als Zusatzkode kodiert.


    Die Kollegen in der Praxis stellen sich nun die Frage, welche Leistungen über reguläre TE´s und welche über Zusatzkodes erfasst werden sollen.

    Für die Intensivbehandlung gibt es ja in 2015 keinerlei TE Berechnung und folglich werden jegliche Leistungen die im Rahmen der IB kodiert werden würden, nicht berechnet werden.


    Andererseits ist es nun auch möglich, die Zusatzkodes für Einzel- und Kleinstgruppenbetreuung im Rahmen der Regelbehandlung zu kodieren.


    Dabei ist natürlich auch fraglich, welche Leistungen nun an welcher Stelle kodiert werden sollten.


    In den Mindestmerkmalen des Zusatzkodes (9-693) sind in den Mindestmerkmalen bspw. "ggf. gezielte, indizierte störungsspezifische Interventionen" genannt. Darunter könnte m.E. einiges fallen.


    Gibt es hier weitere Mitarbeiter aus dem KJP-Bereich, die sich evtl. mit dieser Thematik befasst haben? Vielleicht denke ich auch einfach zu kompliziert :)


    Ich würde mich über Rückmeldungen freuen!


    lilapause

  • Hallo LilaPause,

    richtig, der neue Zusatzkode gilt nicht nur für die Intensivbehandlung - dort wurden ja bisher auch nur die Einzel- und Kleinstgruppenbetreuungen gewertet - sondern auch für die Regelbehandlung. Da es im OPS meiner Ansicht nach keine Hinweise auf eine Einschränkung der Verwendung auf bestimmte Patientengruppen oder bestimmte Therapien gibt, werden wir 2015 alle Leistungen die in einer 1:1 Situation erbracht werden diesen Kodes zuordnen. Das heißt, Therapieeinheiten die aus Gruppentherapien resultieren gehen in die Regelkodes, Einzeltherapien/Einzelbetreuungen in den neuen Kode 9-693.
    Aus Sicht der Kalkulation ist das auch folgerichtig, da ja eine Einzeltherapie immer teuer ist, egal ob Patienten den Intensivstatus erfüllen oder nicht.
    Grüße, helmutwg

  • Auch auf die Gefahr hin, einfach nicht gut genug gelesen zu haben... Was ist denn der Unterschied dann zur Intensivbehandlung an sich bzw. was ist sinnvoller?

    Konkret haben wir gerade auf unserer Krisenstation oft Patienten in Intensivbehandlung mit entsprechendem Aufwand. Sollen die hieraus entstehenden TE komplett dann in Richtung 9-693 oder alle ab einer Stunde Einzel bzw. 2 Stunden Gruppe? Gibt es hier keinerlei inhaltliche Differenzierung oder berufsgruppenspezifische Unterscheidung?

    Die Formulierung ist ja sehr weit gefasst, warum dann nicht bei Regelbehandlung alle Einzeltermine, die ja auch Einzelbetreuungen sind, über den 9-693 laufen lassen?

    Freue ich sehr über Rückmeldungen!

    Herzlichen Grüße aus dem Norden.. :)

  • Hallo Norden,

    Richtig, nicht genug gelesen...:-)

    der 2015er KJP Intensivkode ist ein rein qualitativer Kode. TE werden hier überhaupt nicht berücksichtigt. Es wird, wenn Intensivmerkmale zutreffen, je Behandlungswoche der Kode 9-672 kodiert. Einen anderen gibt es nicht. Die Zeiten (Einzel/Kleinstgruppenbetreuung) die den Merkmalen des neuen Zusatzkodes 9-693 entsprechen werden dort abgebildet, und zwar unabhängig davon ob der Patient Regel oder Intensiv eingestuft ist.
    Bei Intensivfällen verfallen alle TE die aus Gruppen >3 Pat. stammen, bei Regelpatienten werden diese TE mit den entsprechenden Regelkodes abgebildet.
    Grüße, helmutwg

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    ich muss nochmal auf die Kodierung der Zusatzkodes zurückkommen.


    helmutwg hat ja erklärt, dass alle Leistungen die in einer 1:1 Situation erbracht werden, auch als Einzelbetreuung kodiert werden. Habe ich das richtig verstanden?

    Was zählt Ihrer Meinung nach alles dazu? Auch ein ärztliches Einzelgespräch?


    Wenn der Sozialdienst bspw. einen Patienten in eine Einrichtung begleitet, würden Sie dies dann auch als Einzelbetreuung kodieren?


    Und wie sieht es mit den Kleinstgruppenbetreuungen aus. Wenn am Wochenende (wg. Belastungserprobungen) teilweise nur wenige Patientinnen auf Station sind, werden dann trotzdem alle Gruppen bis zu 3 Pat. über die Kleinstgruppe kodiert obwohl die Rahmenbedingungen das so vorgeben und es keinen primären therapeutischen Hintergrund hat?


    Ich stolpere immer wieder über die (sehr schwammigen) Mindestkriterien im Kode. Es ist einfach schwierig zu unterscheiden, welche Leistungen als reguläre TE und welche als Zusatzkodes kodiert werden sollen.


    Ich wäre hier über ein paar ergänzende Rückmeldungen zur Handhabung in anderen Häusern dankbar. Gibt es hier auch Optionshäuser mit KJP?

    Gruß


    LilaPause

  • Hallo LilaPause,

    ich habe nur dargestellt, dass wir das so aus dem OPS herauslesen, ob dass jetzt richtig ist, kann ich auch nicht garantieren.
    Inzwischen hat das DIMDI auch einen "Hinweis" dazu herausgegeben:

    "Bei Kindern und Jugendlichen in psychiatrisch-psychosomatischer Intensivbehandlung gemäß Kode 9-672 können auch die über die Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung hinausgehenden Leistungen im Rahmen der Zusatzkodes 9-693 ff. berücksichtigt werden.
    (Die Berücksichtigung dieser Leistungen ist über den primären Kode nicht möglich, da dort keine Therapieeinheiten abgebildet sind.)"

    Leider ist dieser Hinweis aber auch nicht ganz klar...

    Die Mindestmerkmal im OPS Text zum 9-693 sind meiner Ansicht nach so offen formuliert, dass eigentlich alles darunter passt.
    Bei Intensiv eingestuften Patienten gibt es ja auch keine "regulären TE". Der 9-672 differenziert ja nicht weiter.

    Grüße, helmutwg

  • Liebe Diskussionsteilnehmer,

    das ist ein sehr entzweiendes Thema. Auch bei uns hausintern wird das sehr unterschiedlich bewertet. Ich hoffe sehr, das in der Katalogversion 2016 hierzu eine Differenzierung bzw. Klarstellung erfolgt.
    Meine Meinung dazu ist:

    Die Anwendung des sollte nur unter strengen Gesichtspunkten erfolgen. Diese Kodes lösen ein ETE aus und werden alleine deswegen schon prüfanfälliger sein. Wenn die Kodes nun anstelle von Einzeltherapie etc. verwendet werden, das nicht ganz scharf formuliert sind, dann könnte hier eine Inflation einsetzen. Damit bestünde die Gefahr eines downgradings.
    Auch impliziert der Titel der Kodes "Intensive Beaufsichtigung ..." per se schon eine differenziertere Betrachtung gegenüber der Einzel- und Gruppentherapie.

    Meiner Ansicht nach sollten entsprechende Intensivparameter erfüllt sein, die eine Anwendung der Kodes rechtfertigen. Sowohl in der Regelbehandlung, als auch in der Intensivbehandlung. Am besten immer mit ärztlicher Indikationsstellung, da in allen Komplexkodes auf die ärztliche Indikationsstellung der Therapien abgestellt ist.

    Was meinen Sie dazu?

    HG
    klauss

  • Hallo Klauss,

    ja mehr Klarheit bei den Kodes wäre sehr hilfreich! Bis dahin allerdings sollten wir uns an den vorliegenden text halten und nicht an das was man selbst für sinnvoll hält.
    Fakt ist doch, dass die 9-693er Kodes sowohl nicht nur bei Intensivbehandlung genutzt werden können, sondern auch bei Regelbehandlung. Allein das schließt meiner Ansicht nach aus, dass "entsprechende Intensivparameter" erfüllt sein müssen. Aber auch im Kode selbst werden bei den Mindestmerkmalen keine Intensivzustände des Pat. gefordert.
    Eine Stunde "gezielte indizierte störungsspezifische Intervention" z.B. durch einen Arzt kostet außerdem immer gleich viel, egal ob sie bei einem Regel- oder Intensivpatienten erbracht wurde. Im Rahmen der Kalkulation stehen der dokumentierten Leistung also auch immer die entsprechenden Kosten gegenüber.
    Gruß
    Helmutwg

  • Hallo Helmutwg,

    ja Sie haben recht, Klarheit ist genau das was im OPS fehlt. Das bemängelt auch die DKG aktuell. Deshalb ist es auch schwer zu sagen, ich halte mich an den vorgegebenen Text. Gerade bei dem Kode 9-693 sind die "Mindestmerkmale" nicht als Mindestmerkmale zu verstehen, sondern stellen eine Vermengung von Mindestmerkmal und möglichen Bedingungen dar (persönliche Auskunft des DIMDI). Im Übrigen ist die Interpretation des Textes auch immer wieder Streitpunkt bei Überprüfung.

    Das keine expliziten Intensivmerkmale genannt sind, möchte ich auch etwas relativieren. Gerade die genannte Einzelbegleitung bildet recht konkret das Intenivkriterium "Erhöhter Einzelbetreuungsaufwand wegen mangelnder Gruppenfähigkeit" des 9-672 ab.

    In Bezug auf die Kalkulation haben Sie recht, die erbrachte Leistung kann hausintern in etwa gleich sein. Jedoch differiert die hypothetisch zu vergeltende Leistung enorm. Eben als Einzeltherapie oder als Einzelbetreuung.

    Es bleibt zu hoffen, das es nicht zu einer weiteren Ausweitung des OPS kommt. Meine Sorge zielt auf den steigende administrative Aufwand, die zunehmende Unklarheit bzgl. unscharfer und zu komplexer Formulierungen und die Absicht verschiedener Interessensverbände oder Einzelpersonen "irgendwelche" Leistungen abgebildet haben zu wollen. Hier steuern wir in das gleiche Chaos, welches wir im DRG-System haben. Das wird auch von der DKG kritisch gesehen (siehe DKG Positions-Papier vom 16.06.2015 an Herrn Gröhe). Letztendlich bleibt aber der neue Katalog abzuwarten.

    Ich danke Ihnen für die kritische Rückmeldung!

    In diesem Sinne mit den besten Grüßen!
    Klauss

  • Hallo liebe Diskussionsteilnehmer,

    leider gibt es im neuen OPS- Katalog für 2016 keine entsprechende Differenzierung der Mindestmerkmale/ Maßnahmen die unter diesen Kode fallen können.

    Gibt es hier mittlerweile weitere Erfahrungen zum Umgang mit diesem Kode? Welche konkreten Leistungen bilden Sie über diese Kodes ab?
    Eventuell gibt es auch ein Optionshaus mit entsprechender MDK- Erfahrung unter den Mitlesern?

    Danke!

    Gruß

    LilaPause