• Hallo Forum, 
    wie halten Sie es mit Operationen, die während des Psychiatrie-Aufenthaltes notwendig sind? Sofern der Patient über Nacht in der Somatik verbleibt, eigener DRG-Fall, bei kleinen Eingriffen wohl "Sockelleistung" (Hautnaht z.B.). Aber was ist mit den anderen aufwändigeren Operationen mit umfangreicher Überwachung und ggf. auch Einbindung auf der somatischen Station (z.B. Osteosynthese)? Das muss doch extra vergütet werden können. M.E. sind zumindest die Fälle, die sonst auch einen eigenen Fall in der Somatik ergeben hätten, als DRG-Fall zu sehen. Diese werden aber gerne mit einem Hinweis auf eine "Verbringung" versucht wegzudiskutieren. Und was ist mit den ganzen im AOP-Katalog genannten Eingriffen?

    Viele Grüße, Garda