• Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

    ich habe hier einen Patienten, bei dem die Z61 als Hauptdiagnose angegeben wurde. Im Kodip (Nexus) steht, dass diese Diagnose nicht als DRG-HD zulässig ist. Gilt das auch für 17d Häuser?
    Ich habe bisher noch nichts dazu gefunden ?(

    Vielen Dank und Grüße
    Famico

  • Hallo Famico,

    ich würde stattdessen das Symptom/Problem des Patienten nehmen, z.B. affektive oder Verhaltens-Störung. Eine Diagnose scheint es ja (noch) nicht zu geben.

    Schöne Feiertage und Grüße, Garda

  • Hallo Famico,

    grundsätzlich ist eine Z61 als Hauptdiagnose im PEPP abbildbar. Man landet in der unbewerteten PEPP PA18Z bzw. TA18Z (entspricht 250,- bzw. 190 Euro pro Tag).

    Aber da stellt sich doch die Frage, ob da jemand die Ursache für ein in irgendeiner Weise aufgetretene psychiatrische Auffälligkeit in einer Verlusterfahrung in der Kindheit ausgemacht hat, aus der dann ein gestörtes Selbstwertgefühl wurde, was sich dann später irgendwie manifestiert... - man weiss nur noch nicht in was???

    Will sagen: ich fände diese Hauptdiagnose zumindest bei einem stationären Fall dermaßen unbefriedigend, dass ich den betreffenden Arzt eine medizinische Begründung schreiben lassen würde aus der hervorgehen müsste, warum es sich nicht um eine primäre Fehlbelegung gehandelt hat.

    Vorweihnachtliche Grüße
    Anyway