Z61 als Hauptdiagnose in der Psychiatrie?

  • Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

    ich habe hier einen Patienten, bei dem die Z61 als Hauptdiagnose angegeben wurde. Im Kodip (Nexus) steht, dass diese Diagnose nicht als DRG-HD zulässig ist. Gilt das auch für 17d Häuser?
    Ich habe bisher noch nichts dazu gefunden.

    Vielen Dank und Grüße
    Famico

  • Hallo,

    formal ist Z61 als Hauptdiagnose zulässig und man kommt damit je nach Abteilung in die unbwertete PEPP PA/PK/PP18Z. Ich würde sie jedoch fast nie als Hauptdiagnose verwenden, sondern die tatsächlich der Behandlung zugrundeliegenden psychischen Symptomatik. Nur wenn gar keine Symptomatik besteht, könnte für mich eine Z-Diagnose in Frage kommen, aber dann stellt sich die Frage der Fehlbelegung im stationären/teilstationären Setting.

    Gruß