Psych-Eingruppierung

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    meine Frage bezieht sich auf die Psych-PV Eingruppierung bzw. um den Wechsel.

    Eine Station unserer Klinik hat die Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis als Schwerpunkt.
    Mir ist klar, dass jeder Patient individuell eingestuft werden muss.
    Es kam jedoch die Aussage, dass die Patienten sehr häufig anfangs in die A1 und nach 4 Wochen, sofern keine besonderen Vorkommnisse stattfanden, automatisch in die A4 eingegliedert werden.
    Nun hat der MDK mitgeteilt, dass dieser Psych-Pv Wechsel unplausibel ist. Die Station kann dies nicht nachvollziehen. Sie ist der Meinung, dass sie am Anfang nicht einschätzen können, wie krank der Patient ist und daher zuerst die A1 wählen. Sollten sie dann zu Beginn gleich die A4 nehmen?
    Da wir Dokumentare uns nicht mit der Eingruppierung beschäftigen, fällt uns keine Argumentation ein. Kann hier jemand eine abgeben?

    Ich hoffe, man kann verstehen, worauf sich meine Frage bezieht.

    Danke im Voraus und liebe Grüße

  • Guten Morgen Lila,

    ich unterstelle, dass Ihnen die Anlage 1 der Psych-PV-Eingruppierungsempfehlungen bekannt ist.

    Sie haben natürlich völlig recht, wenn Sie sagen, dass jeder Patient individuell einzustufen ist. Sie widersprechen dieser Aussage dann jedoch selbst:

    Es kam jedoch die Aussage, dass die Patienten sehr häufig anfangs in die A1 und nach 4 Wochen, sofern keine besonderen Vorkommnisse stattfanden, automatisch in die A4 eingegliedert werden.

    Und:

    (Die Station) ist der Meinung, dass sie am Anfang nicht einschätzen können, wie krank der Patient ist und daher zuerst die A1 wählen.


    Bei der Einstufung in A4 geht es ja weniger nur um die Einschätzung, wie krank ein Patient sei. Die o.g. Anlage 1 (Spalte Behandlungsmittel) macht sehr deutlich, dass bzgl. der medizinischen Grundversorgung neben einem (zu A1) erhöhten pflegerischen Aufwand auch ein erhöhter ärztlicher Aufwand (Wort "und") hinzutreten muss.

    Also ganz platt ausgedrückt: Neben der psychischen Grunderkrankung, die ja in der Regel der Behandlungsgrund ist, muss auch eine schwerwiegende "somatische" Erkrankung ärztlich und pflegerisch behandelt werden. Daher können diese Patienten i.d.R. auch "nicht selbständig zu ihren therapeutischen Aktivitäten oder zu ihren diagnostischen Maßnahmen außerhalb der Station gehen und bedürfen daher pflegerischer Begleitung." Dieser "hohe therapeutische Aufwand muss aus der Dokumentation erkennbar sein." (s. Spalte Erläuterungen - Selbstverwaltung)! Dies wird durch das Aufzählen von Beispielen (in der letzten Spalte 6) auch untermauert.

    Daher ist es also gar nicht möglich, dass Patienten "automatisch" nach einem bestimmten Zeitintervall (hier ca. 4 Wochen) von der A1 in die A4 rutschen! Evtl. hat dies ja der MDK bemängelt.

    Sie kommen also nicht drum herum, bei jedem Patienten individuelle Einstufungen gemäß der o.g. Eingruppierungsempfehlungen nebst Anlagen vorzunehmen.

    Ich hoffe, dass dieser Beitrag Ihnen weiterhilft.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo Lila!
    Im Grunde ist den Ausführungen des Kollegen Nichts hinzuzufügen.
    ich weise nur vorsorglich einmal darauf hin, dass es auch an Verhandlungen mit den Kostenträgern liegen kann, dass die Patienten bei Ihnen automatisch umgruppiert werden. Und es mag auch sein, dass der MDK hiervon keine Kenntnis hat.

    Fragen Sie also lieber einmal kurz bei den für Ihre Verhandlungen zuständigen Kollegen nach, bevor Sie die Stationen aufscheuchen. ;)

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.