• Ich plage mich mit einem Problem der Leistungsbeschreibung 8.98f herum.

    "Eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation muss gewährleistet sein. Der Arzt der Intensivstation kann zu einem kurzfristigen Notfalleinsatz innerhalb des Krankenhauses (z.B. Reanimation) hinzugezogen werden."

    Was macht man, wenn der Intensivkollege mit dem NAW rausmuss? Reicht es, wenn dann einer der anderen Diensthabenden aus der Inneren oder der Chirurgie auf der Intensivstation ist und dort die "ständige Anwesenheit" eines Arztes gewährleistet?confused.png

    Danke und Gruß! PK

    Patricia Klein

  • Hallo,
    damit hätten Sie doch die ständige ärztliche Anwesenheit sichergestellt. Es muss doch nicht immer nur ein und derselbe Arzt sein.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das möchte ich mal bestreiten. DER Arzt der Intensivstation darf kurz mal INTERN was erledigen, bestimmt nicht mit dem NAW raus. Der einspringende Kollege ist ja dann kein Arzt der Intensivstation, sondern einer der anderen Abteilungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    ich liebe auch diese Spitzfindigkeiten, aber hier muss man den OPS meines Erachtens etwas anders lesen. Es ist nirgendwo festgelegt, dass es nur einen Arzt der Intensivstation geben kann, wir sind ja nicht bei der Privatliquidation oder bei Highlander ;). Ist einer der Ärzte außer Haus, muss und darf eben ein anderer "Arzt der Intensivstation" sein, ich sehe auch bei buchstabengetreuester Auslegung hier kein Problem mit der OPS-Definition. Hauptsache, ein Arzt ist lt. Dienstplan auf der IS und es steht nichts anderslautendes in der Patientenkurve. Sollte der MDK im Einzelfall Ihre Auffassung vertreten, würde ich dagegen vorgehen, notfalls bis vor Gericht.

    Wäre das nicht eine Fragestellung für eine der vielen unterbeschäftigten neuen Schiedsstellen im Land :D ?

    Viele Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Guten Tag,
    ich kann Ihrer Argumentation folgen, wenn Sie im Team mehrere Ärzte auf der ITV haben und ab und zu einer weg ist.
    Wenn aber nur einer da ist und der wird dann kurzfristig ersetzt, wie wollen Sie dann folgende Voraussetzung erfüllen?
    •Kontinuierliche, 24-stündige Überwachung und akute Behandlungsbereitschaft durch ein Team von Pflegepersonal und Ärzten, die in der Intensivmedizin erfahren sind und die aktuellen Probleme ihrer Patienten kennen

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,

    Zitat

    und die aktuellen Probleme ihrer Patienten kennen

    und genau darauf besteht der MDK bei der Strukturprüfung.

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich habe nicht gesagt, dass nur 1 Arzt für die Intensiv da sein soll. Selbstverständlich sind es mehrere dann im Schichtbetrieb oder auch gleichzeitig vor Ort. Aber nur da. Dies ist dann eben nicht erfüllt, wenn mal kurz ein Stationsarzt von einer internistischen Station die Lücke füllt, wenn der Intensivdoc im NAW unterwegs ist.
    DER war groß geschrieben um von „ein“ zu unterscheiden. DER Intensivarzt vs. EIN Arzt auf Intensiv.
    Und noch einmal: Komplexkodes sollen die Einrichtungen kodieren können, die alle Strukturmerkmale erfüllen und damit auch entsprechende Vorhalte-/Personalkosten haben. Das bedeutet z. B. eigens und nur für die Intensivstation zuständige Ärzte. Wenn man weniger Personal einsetzt und die Intensiv nicht 24 h mit nur hierfür zuständigen Ärzten fahren kann, dann hat man weniger Personalkosten, aber eben auch nicht die Berechtigung, den Komplexkode anzugeben und resultierende Vergütungssteigerungen in Anspruch zu nehmen. Wenn das bei Ihnen so läuft, haben sie ein Problem, wenn sie den Kode angeben. Chancen vor Gericht mit dieser Interpretation würde ich mit sehr, sehr gering ansehen. Vorallem dann, wenn man mal beim DIMDI anfragt, ob der Intensivarzt jeder Arzt ist, der in den Räumlichkeiten eine ärztliche Tätigkeit ausübt. Auf die Problemkenntnis der dort liegenden Patienten wurde ja auch schon hingewiesen.

  • Hallo,

    ich hänge mir mal hier dran.

    Im OPS wird als Mindestmerkmal eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der ITS gefordert.

    Ist diese auch durch einen Bereitschaftsdienst (Arzt ist nur für die ITS zuständig), der sich unmittelbar auf der ITS befindet, erfüllt?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    das wurde doch schon mal durchexerziert. Finde es nur gerade nicht. B-Dienst nur auf der ITS wäre ok. B-Dienst-Zimmer sollte dann aber auch auf der ITS sein, um Unklarheiten auszuräumen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch