Hallo,
MDK-Prüfung nach §275 Abs. 1c SGBV mit den Fragen
- DRG korrekt ?
- HD korrekt ?
- ND korrekt ?
MDK-Gutachten bestätigt unsere Abrechnung, auch wenn im Detail ein paar Kodieränderungen "vorgeschlagen" werden, die wir aber nicht umsetzen.
Jetzt Ablehnung der 300€ Aufwandspauschale mit dem Argument:
"Eine Aufwandspauschale kann nur im Rahmen von Auffälligkeitsprüfungen gemäß §275 Abs. 1 Ziffer 1 SGB V anfallen. Prüfungen also, die auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Leistungserbringung der Krankenhäuser ausgerichtet sind.
Wir jedoch haben Ihre Rechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, nämlich auf die Einhaltung der Abrechnungsvorschriften überprüfen lassen. Demgemäß werden wir Ihnen keine Aufwandspauschale erstatten."
Mir fehlen derzeit noch die Worte... Kommentare ?
mfG
C. Hirschberg