• Hallo Forum,
    in der Neonatologie werden Haupt- und Nebendiagnosen, die sich in der Liste "schwere Probleme" finden, für die Schweregradbestimmung der "P"-DRGs verwendet.
    In dieser Liste finden sich auch Diagnosen, die nach ICD-10 nicht bei Neugeborenen verschlüsselt werden können. Beispielsweise die Sepisdiagnosen A40 - A41.8.
    Was gilt denn nun in diesen Fällen, das Entgelthandbuch oder die die ICD-10?.
    Also ich befürchte mal, es gilt die ICD-10. Die DKR helfen leider auch nicht weiter. Weiss schon jemand, ob dieser Fehler in der nächsten Version der G-DRGs fortgeschrieben wird?
    Gruss aus Wü (trocken)
    T.Menzel

  • Zitat DKR, Einleitung:
    "Für den Fall, dass zwischen den Hinweisen zur Benutzung der ICD-10 bzw. des OPS 301 und den Kodierrichtlinien Widersprüche bestehen, haben die Kodierrichtlinien Vorrang."

    :kong: :kr: :kong:
    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

  • Guten Morgen Herr Haberkorn,
    stimmt natürlich, was Sie sagen. Allerdings geht es im angesprochenen Fall um einen Widerspruch zwischen dem Entgelthandbuch und dem ICD-10. Und da ist mir keine entsprechende Regelung bekannt.
    Gruss
    T.Menzel

  • Hallo Herr Menzel,

    Da sieht man wieder, dass die Australier beim DRG - Design häufiger mal no worries, mate :boom: gesagt haben.

    Tatsächlich ist es so, dass der Grouper toleranter ist, als die ICD-10 und schon gar als die :kr:

    Wir sich unsere Freunde mit dem Geld in den Taschen hier verhalten. So ein Fall war in den vielen, vielen netten Rückfragen und erquickenden Gesprächen bisher nicht dabei.

    Ich weiss aber, dass unsere Neonatologen relativ ungeniert Sepsis kodieren, je nach Keim z.B., so dass es sonst hier sicher schon Fragen der Kostenträger gegeben hätte.

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Menzel:
    ...Die DKR helfen leider auch nicht weiter. ...

    Guten Morgen,

    vielleicht doch?

    0103a Bakteriämie, Sepsis und Neutropenie

    b) Sepsis (Septikämie)

    Sepsis im Zusammenhang mit Abort, ektoper Schwangerschaft, Molenschwangerschaft oder postoperativer Sepsis, im Zusammenhang mit Maßnahmen wie Infusion, Injektion, Transfusion oder Impfung sowie im Zusammenhang mit Prothesen, Implantaten oder Transplantaten sind mit dem passenden Kode aus einer der folgenden Kategorien zu verschlüsseln:
    ...
    O75.3 Sonstige Infektion unter der Geburt
    O85 Puerperalfieber
    ...
    Bei bekanntem Erreger ist ein Kode aus Kapitel I (z.B. aus A40.- Streptokokkensepsis, A41.- Sonstige Sepsis, P36.- Bakterielle Sepsis beim Neugeborenen) als zusätzlicher Kode anzugeben, um auf den Erreger und das Vorliegen einer Sepsis hinzuweisen. Bei unbekannten Erreger ist A41.9 Sepsis, nicht näher bezeichnet zu verwenden.


    Gruß

    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo die Herren,
    vielen Dank für Ihre Kommentare. Zu Herrn Selter: die P36.x sind zwar zulässig, tauchen aber nicht der Liste der "Schweren Probleme" auf und sind somit auch nicht schweregradsteigernd. Die A-Kodes (A40-A41) sind -wie gesagt - laut ICD-10 bei Neugeborenen nicht zulässig. Insofern stimme Herrn Wilkes Einschätzung zu. Wahrscheinlich sollten wir einfach die A-Kodes trotzdem verwenden, das würde der Intention der "Schweren Probleme", nämlich den vermehrten Aufwand zu dokumentieren, am ehsten entsprechen.
    Gruss aus Wü
    T.Menzel