Verlegungsabschlag bei Fallzusammenführung

  • Ein Patient wurde bei uns am 03.11. aufgenommen und am 06.11. in ein anderes Krankenhaus verlegt. Am 11.11. kam er als Rückverlegung in unser Haus zurück und wurde am 14.11. nach Hause entlassen.

    Wir haben eine Fallzusammenführung vorgenommen. Die Verweildauer beträgt 6 Tage. Die mVwD für die F65B sind jedoch 6,5 Tage, also gehe ich dann richtig in der Annahme, dass hier
    ein Verlegungsabschlag gezogen werden müsste?

    Vielen Dank für die Antworten