Hallo zusammen,
wir sind ein psychiatrisches Krankenhaus und haben gelegentlich die Situation, dass Leistungen in benachbarten somatischen Krankenhäusern im Rahmen einer Verbringung erbracht werden.
Aktuelles Beispiel: eine Koronarangiographie.
Wir müssten diese Leistungen kodieren, dann erzeugt aber unser KIS einen QS-Bogen, den wir natürlich nicht ausfüllen können.
Also verzichten wir dann auf die Kodierung dieser Leistung.
Das ist sicherlich nicht das korrekte Vorgehen, denn diese Leistung wird dann ja weder qualitätsgesichert noch überhaupt der Krankenkasse mitgeteilt.
Gibt es zu dieser Sachlage irgendwelche Regelungen oder wurde das (wie so manches) einfach übersehen?
Wie lösen andere Häuser das Problem?
Viele Grüße - NV