OPS 2005: Revision und Verlängerung eines Bypasses

  • Ich habe einen Fall aus 2005 gerichtlich zu entscheiden zu folgendem Sachverhalt:

    Nach einer Zehenamputation kommt es zu einem Verschluss des angelegten Bypasses. Daher wird eine Thrombektomie vorgenommen, aber gleichzeitig wird der Bypass verlängert bis zur A. tibialis posterior.

    Die Krankenhaus hat 5-393.55 kodiert, was der MDK in Abrede stellt. Letzterer meint, da es sich um eine Reoperation an dem zuvor angelegten, nun aber verschlossenen Bypass handelt, könne wegen DKR P013 nur 5-394.2 kodiert werden. Damit sei alles abgedeckt.

    Der von mir herangezogene Sachverständige meint, die bloße angabe einer Reoperation sei nicht spezifisch genug, da die Verlängerung des Bypasses im Rahmen der Reoperation sonst unberücksichtig bliebe. Somit könne (auch) 5-393.55 kodiert werden.

    Für Ihre Einschätzung wäre ich dankbar!

    Gruß

    Direktor

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    wie der OPS-Kode für die Revision auch eine Verlängerung beinhalten soll, erschließt sich mir rein klassifikatorisch schon nicht.

    "Revision" wird im OPS schon seit langem verwendet, wobei hier aber auch teilweise Primäreingriffe kodiert werden, was nicht wirklich der Bedeutung des Begriffes gerecht wird. Daher wurde auch schon an anderen Stellen der Begriff ausgetauscht.

    Im vorliegenden Fall ist die Revision gleich Reoperation. Die DKR aus 2005 dazu:

    P013d Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation
    Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur
    - Behandlung einer Komplikation
    - Durchführung einer Rezidivtherapie
    - Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet ist zunächst zu prüfen, ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann, wie z.B.:

    5-289.1 Operative Blutstillung nach Tonsillektomie
    5-340.3 Rethorakotomie.

    Gibt es keinen spezifischen Kode, dann ist die durchgeführte Operation zusammen mit einem Zusatzkode, wie z.B.

    5-379.5 Reoperation an Herz und Perikard
    5-559.3 Revisionsoperation an der Niere
    5-749.0 Resectio
    5-983 Reoperation

    für die Reoperation anzugeben (siehe Beispiel 1).

    Für die Herz- und Nierenchirurgie gibt es eigene Kodes für eine Reoperation, die im OPS als eigenständige Kodes ausgewiesen sind, aber im allgemeinen wie Zusatzkodes verwendet
    werden (siehe DKR 0909d Revisionen oder Reoperationen an Herz und Perikard (Seite 104)).


    0909d Revisionen oder Reoperationen an Herz und Perikard

    Die Reoperation ist ein erneuter Eingriff nach vorausgegangener Herzoperation mit Eröffnung des Perikards oder offener Operation an Herzklappen.
    Grundsätzlich ist bei jeder Reoperation am Herzen zusätzlich zu den spezifischen Operationskodes der Kode

    5-379.5 Andere Operationen an Herz und Perikard: Reoperation

    anzugeben.

    Wird ein vorhandener Bypass revidiert oder neu angelegt, sind zusätzlich die Kodes
    5-363.1 Koronararterienbypass-Revision
    oder
    5-363.2 Koronararterienbypass-Neuanlage

    zuzuweisen.

    Schaut man sich die DKR 090d an, ist hier klar gesagt, dass 2 Kodes anzugeben sind. Auch wenn diese Spezielle DKR sich auf Herzgefäße bezieht, ist schwer nachvollziehbar, warum dieses Prinzip nicht auch bei Gefäßen an den Extremitäten gelten sollte.

    Zur Info: Der Passus in der DKR P013d

    Für die Herz- und Nierenchirurgie gibt es eigene Kodes für eine Reoperation, die im OPS als eigenständige Kodes ausgewiesen sind, aber im allgemeinen wie Zusatzkodes verwendet
    werden (siehe DKR 0909d Revisionen oder Reoperationen an Herz und Perikard (Seite 104)).

    wurde später geändert in:

    In einigen Kapiteln des OPS gibt es eigene Kodes für eine Reoperation, die als eigenständige Kodes ausgewiesen sind, aber im Allgemeinen wie Zusatzkodes verwendet werden (siehe DKR 0909 Revisionen oder Reoperationen an Herz und Perikard (Seite 99)).

    Es fiel auf, dass Kodes für Reoperationen nicht nur bei Herz- und Niere existieren.

    Zudem wurde auch im Verlauf dem OPS 5-394.2 Revision Bypass ein klärender Hinweis zur Seite gestellt:

    Hinw.: Spezifisch kodierbare Eingriffe sind gesondert zu kodieren

    Das war dann auch keine "Neuerung", sondern eine Klärung.


    Ergänzung: Hier läuft gerade ein ähnlicher Thread:
    Revision Bypass 5-394.2

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau