Positives GA/ Negatives GA ohne Zusendung

  • Hallo Liebes Forum,
    Folgende Konstellation :Mich erreicht heute ein Negatives GA in dem der Gutachter sich auf ein Erstgutachten beruft und dieses anzweifelt. ( bezüglich der Verweildauer).
    Dieses Positive Gutachten ist uns nie zugesandt worden, und anscheinend hat die Kasse selber Widerspruch eingelegt.
    Haben wir ein Anrecht auf das " Erste Gutachten" ? Kasse und MDK wollen uns das Erste Gutachten nicht zusenden.
    Was sagt der Gesetzgeber dazu ? Gibt es Urteile ? Kann ich gleich Klage erheben ?

    :cursing::cursing:?(
    Gruß die Hütti und Danke

  • Hallo Hütti,

    sofern der Landesvertrag nichts abweichendes bestimmt, haben Sie erst im SG-Verfahren ein Anrecht auf volle Akteneinsicht. Allerdings muss die Kasse dann ausführlich begründen. Dem Grunde nach können Sie direkt Klage erheben, da es kein offizielles Widerspruchsverfahren gibt.

    Ob es sinnvoll ist Ihnen das GA vorzuenthalten, muss jeder für sich entscheiden. Ich finde es hindert eine schnelle und günstige Entscheidungsfindung.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Moin,

    ich würde eventuell versuchen letztmals die KK anzuschreiben/mailen, dass Sie eine Begründung zum Erst-GA erwarten, da sie anderenfalls klagen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass bzw. warum sich die Kasse weigert, das GA zu übersenden.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660


  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass bzw. warum sich die Kasse weigert, das GA zu übersenden.

    Och, ich kann mir schon ein paar Gründe vorstellen, warum die Kasse das GA bis dato nicht ans KH geschickt hat. :D

    Viele Grüße

    Frank K.

  • Ich habe mit der Kasse und dem MDK telefoniert. Von beiden bekomme ich die Aussage es steht mir das GA nicht zu.( Welches ja positiv für uns ausgefallen ist.

    Gruß Die Hütti

  • Guten Tag,

    Ich habe mit der Kasse und dem MDK telefoniert. Von beiden bekomme ich die Aussage es steht mir das GA nicht zu.(

    Ich bin immer wieder überwältigt vom Geist der Zusammenarbeit der Beteiligten. Spätestens im SG-Verfahren muss der Vorgang doch offengelegt werden. Was soll also dieses Versteckspiel?

    Gruß

    merguet