Hallo Liebes Forum,
Folgende Konstellation :Mich erreicht heute ein Negatives GA in dem der Gutachter sich auf ein Erstgutachten beruft und dieses anzweifelt. ( bezüglich der Verweildauer).
Dieses Positive Gutachten ist uns nie zugesandt worden, und anscheinend hat die Kasse selber Widerspruch eingelegt.
Haben wir ein Anrecht auf das " Erste Gutachten" ? Kasse und MDK wollen uns das Erste Gutachten nicht zusenden.
Was sagt der Gesetzgeber dazu ? Gibt es Urteile ? Kann ich gleich Klage erheben ?
Gruß die Hütti und Danke