ZE bei offen chirurgischer Ballonangioplastie

  • Guten Tag in die Runde,

    uns beschäftigt derzeit die Frage nach der Abrechenbarkeit des Zusatzentgelts ZE137 bei offen chirurgischer Ballonangioplastie mit medikamente-freisetzenden Ballons. Aufgrund des im OPS-Katalog 2015 eingeführten klarstellenden Hinweises beim Kode 5-38f, dass die Anzahl der medikamente-freisetzenden Ballons durch einen Kode aus 8-83b.b* spezifiziert werden kann, wird von verschiedener Seite die Auffassung vertreten, dass das Zusatzentgelt ZE137 auch bei offen-chirurgischer Durchführung abgerechnet werden kann (vgl. z.B. die Seite des BDC, vorletzter Absatz).

    Ich war bis dato immer der Auffassung, dass Zusatzentgelte, die auf einer Kombination von zwei OPS-Kodes basieren, nur dann abgerechnet werden können, wenn auch beide OPS-Kodes tatsächlich erbracht und kodiert wurden (ZE105, ZE106, ZE133, ZE136, ZE137 und ZE152). Wenn man namhaften Referenten Glauben schenken darf (z.B. Wenke/Franz, Bartkowski), scheint es sich jedoch so zu verhalten, dass jeweils der im FP-Katalog grau hinterlegte OPS-Zusatzkode auszureichen scheint, um das Zusatzentgelt auszulösen. Dies wirft allerdings mindestens die folgende Fragen auf: da die Differenzierung der beiden OPS-Kodes 5-38f und 8-836.0 nicht 1:1 identisch ist, ist unklar, ob beispielsweise eine offen-chirurgische Ballonangioplastie an Gefäßen des Halses zusatzentgeltauslösend wäre oder nicht (zu 5-38f.1 gibt es kein Pendant unter 8-836.0). Weiterhin kann man natürlich fragen, ob bei einer derart freien Interpretation der Anlage 5 nicht auch z.B. die offen-chirurgische Implantation von CP-Stents das ZE132 auslösen kann usw.

    Wie sind denn die Meinungen im Forum zu dieser Frage?

  • Hallo DRGist,
    in dem zitierten Übersichtsartikel ist der Hinweis auf das abrechenbare ZE137 tatsächlich nicht korrekt. Als der Artikel geschrieben wurde, stand uns noch kein aktueller Grouper zur Verfügung, um die Aussage zu prüfen. Richtig muss es heissen, dass mit dieser Klarstellung künftig prinzipiell die Möglichkeit besteht, auch bei einer offen chirurgischen PTA das ZE137 anzusteuern. Ein entsprechender Antrag soll im Vorschlagsverfahren eingebracht werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin