Kalkulation 2014 - als PEPP-Optionshaus

  • Hallo,
    wie soll die Kalkulation des DJ 2014 bei den bereits optierten Psychiatrien durchgeführt werden ...?
    Basis ist ja an vielen Stellen der §21er Datensatz - nun ändert dieser sich mind. bis April hinein noch regelhaft durch die netten Fallzusammenführungsvorschriften und eigentlich "abgeschlossenen/beendete" Fälle/Fallketten aus 2014 werden so derzeit täglich zu Überliegerfällen - und es ist so bei größeren Häusern kaum noch definierbar, welche Mengen sich hier nun noch weiter dann in das DJ 2015 verschieben ....

    Eine "Endversion" des 21er Datensatzes - mit evtl. Bereinigungen o.ä. erwarte ich selbst so, will ich wirklich saubere Daten haben, nicht mehr vor Mitte des Jahres - und die Zuordnung von Leistungen, Gewichtungsmodellen etc., deren Fallnummern nun durch Fallzusammenführungen nicht mehr im 21er Datensatz vorhanden sind nachzubearbeiten, wird uns dabei mehr als nur Nerven kosten.

    Auf der anderen Seite sind da auch noch die Kosten, die in der Regel im Kalenderjahr gebucht/betrachtet und im Rahmen der Umlagen etc. auf z.B. Berechnungstage im Jahr verteilt werden ... zwei Welten treffen aufeinander - oder besser: verfehlen sich immer weiter.

    Auf welcher Basis - und in welcher Art gesichert - sollen nun also Kalkulationskrankenhäuser ihre Daten liefern? Wir hätten schon längst mit den Vorbereitungen / Aufbereitungen beginnen müssen, doch die Fallzusammenlegungen zerschiessen täglich alles wieder aufs Neue :thumbdown:

    Gibt es hier schon Erfahrungen vom Vorjahr - wir stehen etwas ratlos vor der noch zu verabeitenden Rohdatenmenge - die zudem eigentlich noch gar nicht definiert werden kann ...

    LG
    MedCon03 ?(

  • Hallo,

    Grundlage des Datensatzes nach §21 KHEntgG wie auch der Kostenkalkulation sind die im Dantjahr entlassenen Fälle. Bei diesen Fällen wissen sie spätestens bis zum 21 Januar (nach 21 Tagen), ob es dabei (Entlassung im Datenjahr) bleibt oder ob diese Fälle durch eine Wiederaufnahme/Rückverlegung innerhalb der 21 Tage zu Überliegerfällen ins Folgejahr werden (und damit erst in Datensatz/Kalkulation von Datenjahr+1 einfließen).

    Ganz theoretisch gibt es noch die Möglichkeit, dass die Folgefälle in eine unbewertete PEPP kämen und damit nicht zusammenzuführen wären. Aber erstens dürfte es sich dabei um extreme Einzelfälle handeln und praktisch wird es hoffentlich nicht vorkommen (oder kodiert jemand tatsächlich einen Fall, der innerhalb von 21 Tagen, aber im anderen Jahr aufgenommen wurde, zunächst mit den Daten des neuen Jahres um ihn dann bei einer Fallzusammenführung in die Kodes des alten Jahres umzukodieren? Pragmatischer ist doch hier, gleich die Fallzusammenführung durchzuführen und auch den neuen Fall gleich mit alten Kodes weiter zu führen)

    Gruß

  • Hallo,
    bei uns ist es tatsächlich so, dass alle Fälle erst nach Entlassung freigegen werden und dann ggf. mit dem vorhergehenden Fall zusammengeführt werden. Bei Wiederaufnahmen Anfang des Jahres müssen wir daher mit der evtl. Fallzusammenführung warten, bis diese dann auch entlassen worden sind. Im KJP Bereich kann dies durchaus “länger“ dauern. Eine manuelle Umkodierung ist hierbei nicht bzw. nur bei den aufzusummierenden Zusatzcodes/Zusatzentgelten notwendig.
    Ausserdem sind auch nicht nur diese Fälle betroffen, sondern auch eine signifikante Grösse Jahresüberlieger, die also noch Ende des Jahres aufgenommen wurden und noch nicht entlassen sind. Auch hier sind noch Fallzusammenlegungen vorzunehmen.

    Mit freundl. Grüssen
    MedCon03

  • Hallo,

    noch einmal: Grundlage sind die in 2014 entlassenen Fälle. Spätestens am 21. Januar wissen Sie, zu welchen Fällen es eine Wiederaufnahme im neuen Jahr gibt. Die Fälle, die 21. Tage nach einer Entlassung im alten Jahr (2014) im neuen Jahr (2015) wieder aufgenommen werden, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit zusammenzuführen und fallen dann sowohl aus dem §21 Datensatz als auch aus der Kalkulation für 2014. Alle anderen in 2014 entlassenen Fälle bleiben drin. Diese wiederaufgenommenden Fälle brauchen Sie dann weder zu liefern, noch zu kalkulieren. Sie fließen nämlich (weil endgültige Entlassung auf jeden Fall in 2015), erst in die Daten 2015 ein. Die Überlieger nach 2015 werden sowieso erst 2015 gezählt. Sie liefern und kalkulieren also alle Fälle mit der Bedingung: In 2014 entlassen und keine Wiederaufnahme innerhalb von 21 Tagen in 2015. Diese Information haben Sie, wie gesagt, bis zum 21. Januar - also jetzt.

    Und selbstverständlich müssen Sie die Fälle dann umkodieren, wenn Sie OPS aus 2015 für die neuen Fälle verwenden. Wenn Sie beispielsweise die intensivbehandlung mit Einzelbetreung in 2014 nach der Version 2014 und für den neuen Fall nach der Version 2015 kodiert haben, müssen Sie den zusammengeführten Fall komplett auf die in 2014 geltenden Versionen umkodieren (deibei wünsche ich Ihnen viel Spaß). Das gilt zumindest für alle Kodes, die sich von 2014 nach 2015 geändert haben oder die es 2014 noch gar nicht gab (die sind dann ungültig). Deshalb macht es Sinn, gar nicht erst den neuen Fall als eigenständigen Fall zu kodieren, sondern sofort als Wiederaufnahme eines Falles aus dem alten Jahr. Aber das ist sicherlich ein Problem der KIS-Hersteller.

    Sollten Sie immer noch Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich an das InEK. Als Kalkulationshaus haben Sie doch bestimmt einen Ansprechpartner?

    Gruß