• Hallo,

    zur Klarstellung:
    Wenn es sich um eine infizierte sakrale Wundhöhle nach Rektumexstirpation handelt, spielt sich das Geschehen weder intra- noch retroperioneal ab. Ergo: K65.0 kommt nicht in Frage.
    Da das Rektum dann nicht mehr vorhanden ist, entfällt auch K61.1.
    Fazit: T81.4

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld