Teilzahlung

  • Guten Morgen Zusammen,

    da ich immer 100 verschiedene Meinungen höre und jede Krankenkasse es anders handhabt und sich auf andere Vorschriften (bspw. Landesverträge), Urteile oder Hausinterna beruft, hätte ich gerne eine kurze und sachliche Antwort von der Forums-Gemeinde:

    Dürfen Krankenkassen Teilzahlungen leisten? Ja oder nein?

    Ich bin auf dem Stand, erst bei Versäumnis der 4 Wochen Unterlagenfrist des MDKs.

    Vielen Dank!

  • Hallo Medicos,
    habe gerade einen Beschluss des SG Düsseldorf reinbekommen, nachdem die KKen in NRW nach Ablauf der landesvertraglichen Zahlungsfrist zur vollständigen Beleichung der Rg. verpflichtet sind. Unter Verweis auf BSG, B 3 KR 20/03 R könne nur dann ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn innerhalb dieser Frist bereits substantiierte Einwendungen geltend gemacht wurden. Ob allein die Einleitung einer MDK-Prüfung hierzu ausreicht oder schon das Ergebnis vorliegen muss, musste das Gericht nicht entscheiden, da die Prüfanzeige bereits außerhalb der Zahlungsfrist einging...
    Allerdings wird dies in der Praxis tatsächlich sehr unterschiedlich gesehen und die unterinstanzliche Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich, weil das BSG sich hierzu nicht eindeutig positioniert, bzw. die wenigen Aussagen von beiden Seiten jeweils extensiv ausgelegt werden. Offenbar gehen die Kassen hier auch sehr selektiv vor und nutzen dies als Hebel um unliebsame KHs auf Kurs zu bringen (selbst schon in Verhandlungen erlebt), da kaum ein Haus in der Lage bzw. Willens ist, sofort nach Fälligkeit Klagen einzureichen. Oftmals wird dann auch auf die Verzugszinsen verzichtet, obwohl zumindest diese den KHs eindeutig zustehen (2% bekommt man derzeit auf keinem Tagesgeldkonto...).

    sorry, war jetzt leider keine kurze Antwort - bin halt Jurist :P