• Hallo zusammen,
    es geht um die Neurolyse bei der operativen Versorgung einer Mehrfragmentfraktur Weber C Fraktur linksseitig mit Ruptur Syndesmose
    im OP-Bericht steht:

    Zitat

    Jetzt im Bereich des Außenknöchels ca. 12 cm lange Schnittincision. Präparation in die Tiefe. Darstellen des Nervus suralis der direkt im Frakturbereich kreuzt. Dieser wird neurolysiert und zur Seite weggehalten. Darstellen der Vena saphena parva, die direkt im Bereich der distalen Fibula kreuzt, diese wird freipräpariert und zur Seite weggehalten. Jetzt Präparation auf die Fraktur.


    Kasse meint, dass die Neurolyse Teilprozedur der Hauptleistung sei und deshalb (monokausale Kodierung) nicht kodierbar sei.
    Wie sehen das die Unfallchirurgen hier im Forum?
    Danke für Antworten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ganz klar nicht zu kodieren. Das ist im Rahmen des Zugangs. Es ist selbstverständlich, dass man sensible Strukturen schont und diese dann darstellt und aus dem OP-Gebiet raushält. Das ist keine eigenständige Maßnahme im Sinne der DKR P001, sondern integraler Bestandteil der Repo mit Osteosynthese.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Horndasch,

    sehe ich genauso. Anders läge der Fall, wenn der Nerv (aus welchen Gründen auch immer) dauerhaft verlagert werden müsste.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Forumsmitglieder,

    ich hänge mich hier einmal dran.

    Bei kindlicher perkondylärer Humeruskfraktur ulnar erfolgt im Rahmen der Osteosynthese eine langstreckige Neurolyse des N. ulnaris mit entsprechender Transposition.

    Kann die Neurolyse mit Transposition (5-057.3) separat kodiert werden oder ist dies entsprechend der monokausalen Kodierung nicht möglich.

    Für Ihre Meinungen vielen Dank!

    Pseudo

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Sie operieren nicht (wegen) am Nerven, sondern legen ihn frei, damit bei der Operation am Knochen (Reposition und Osteosynthese) der Nerv nicht verletzt wird. Dies ist keine eigenständige Prozedur im Sinne der DKR P001, sondern integraler Bestandteil. Keine zusätzliche Kodierung.

  • Hallo Herr Selter,

    für die Neurolyse ist Ihre Darlegung für mich verständlich.

    Die dauerhafte Verlagerung (Transposition) erfolgte aber nicht zugangsbedingt, sondern um einer späteren Irritation durch eingebrachtes Fremdmaterial oder Kallus entgegen zu wirken. Die Transposition ist m.E. nicht regelhafter Bestandteil der Operation

    Viele Grüße

    Pseudo

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es handelt sich dennoch nicht um eine eigenständige Prozedur, sondern steht im direkten Zusammenhang mit der Reposition und Osteosynthese. Ich persönlich würde weder die Kodierung vornehmen, noch sie in einem Gutachten als korrekt bewerten.

  • Hallo Herr Selter,

    die Transposition des Nerven ist aber kein regelhafter Bestandteil der OP. Laut DIMDI FAQ 0011 können über regelhafte Bestandteile hinausgehende Maßnahmen abgebildet werden, selbst wenn kein entsprechender Hinweis im OPS vorhanden ist.

    Viele Grüße

    Pseudo

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wir reden hier über die DKR P001, nicht über OPS-Zuordnungen. Dazu hat das DIMDI überhaupt keine Meinung und macht dazu auch überhaupt nie eine Auskunft. Die DKR gehen hier immer vor. Dann wäre ja auch eine Neurolyse zu kodieren, da sie nicht jedesmal gemacht wird.
    Auch die Transposition des Nerven ist im direkten Zusammenhang mit der Osteosynthese und Reposition, weil man den Nerven einfach da nicht haben will. Das ist nun mal dann keine eigenständige Prozedur im Sinne der DKR P001. Andere Gutachter und Sie mögen das gerne anders sehen, ich kann das aber so nicht übernehmen.

  • Hallo Herr Selter,

    ich stimme Ihnen zu, dass bei Diskrepanz die DKR dem OPS vorgehen.

    Das DIMDI führt in der FAQ 0011 jedoch aus:

    • "Ist für die Kodierung einer Prozedur mit zwei oder mehr OPS-Kodes zwingend ein entsprechender Hinweis im OPS erforderlich?
    • Im OPS sind nicht alle Kombinationsmöglichkeiten von Operationen/Prozeduren mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass eine zusätzliche Kodierung erforderlich und möglich ist. Grundsätzlich ist alles, was regelhaft Bestandteil des kodierten Eingriffes ist, im Kode abgebildet. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind zusätzlich zu kodieren, auch wenn es keinen entsprechenden Hinweis im OPS gibt."

    Das DIMDI sagt mithin, dass die regelhaften Bestandteile eines Eingriffs im Kode enthalten sind. Regelhaft bedeutet nach meinem Verständnis nicht, dass der Bestandteil immer erfolgen muss. Eine zumindest "regelmäßige" Durchführung ist kennzeichnend für einen regelhaften Bestandteil, eine "seltene" oder "ausnahmsweise" Durchführung nicht.

    Wenn aber das DIMDI darlegt, dass nicht regelhafte Bestandteile eben mit dem Kode nicht beschrieben werden, dann werden diese auch mit dem Kode nicht abgebildet.

    Das InEK kann dann nicht feststellen, dass sie doch mit dem Kode abgebildet werden. Das InEK könnte allenfalls sagen, es darf für eine Operation nur ein Kode verwendet werden, auch wenn damit Maßnahmen, die nicht regelhafter Bestandteil sind, fehlen.

    Das aber ist der DKR P001 gerade nicht zu entnehmen:

    • "Normalerweise ist eine Prozedur vollständig mit all ihren Komponenten ... in einem Kode abgebildet. Abweichungen davon sind in den Hinweisen beschrieben."

    Auch sagt die DKR P001 nur, dass eigenständige Prozeduren ... getrennt kodiert werden. Sie sagt aber nicht, dass im Kode nicht enthaltene Maßnahmen nicht zu kodieren sind, weil sie nicht eigenständig sind. Im Gegenteil, die DKR P001 führt aus: "alle signifikanten Prozeduren, die .... abbildbar sind, sind zu kodieren".

    Auch die DKR P003 stellt auf die Systematik des OPS ab:

    • "Grundprinzip des OPS ist die Abbildung eines durchgeführten Eingriffs möglichst mit einem Kode (monokausale Kodierung). Das bedeutet: jeder Einzelkode enthält normalerweise alle Informationen für eine Prozedur mit allen notwendigen Komponenten."

    M.E. sind die DKR P001 und P003 gerade nicht als Regelungen zu verstehen, die die allgemeine OPS-Systematik außer Kraft setzen, weil sie sich ausdrücklich auf die allgemeine OPS-Systematik beziehen. Und wenn die Neurolyse oder die Transposition des Nerven nicht regelhafte Bestandteile der mit einem Kode XY beschriebenen Prozedur sind, was zu prüfen ist, sind sie gesondert kodierbar.

    Viele Grüße

    Pseudo

    Einmal editiert, zuletzt von Pseudo (8. Dezember 2015 um 19:24)