Guten Tag Zusammen,
kurze Frage: Gibt es Empfehlungen von Fachgesellschaften bzgl. der postoperativen Gabe von BTM und die damit einhergehende Überwachungspflicht?
Ich habe zunehmend im Rahmen der UGVD Prüfung mit MDK Aussagen zu kämpfen, dass bei einer postoperativen Schmerztherapie WHO III keine akutstationäre Behandlungsindikation besteht bspw. nach Kreuzbandplastiken. Der MDK führt an, dass das KH entweder dem Patienten die BTMs mitgeben oder er sich ein Rezept beim Hausarzt besorgen soll.
Das paradoxe an der Sache ist, dass die dokumentierten NRS Ausmaße im Schmerzprotokoll unter Opiatgabe zufriedenstellende Ergebnisse präsentieren (3 von 10). Aber eben genau wegen den BTMs!
Muss man dem KH in solchen Fällen zwanghaft eine sekundäre Fehlbelegung bescheinigen?
Vielen Dank für eure Antworten! Danke!