1:1 Betreuung - Welche Dokumentation erforderlich?

  • Guten Morgen liebe Mitstreiter,

    aktuell werden Fixierungen bei uns meist mit einer viertelstündlichen Sichtkontrolle dokumentiert. Tatsächlich besteht jedoch kontinuierlicher Hör- und Sichtkontakt zum Patienten. Dies ist auch Bestandteil unserer Behandlungsleitlinie. Lediglich die Dokumentation dieses Hör- und Sichtkontaktes erfolgt viertelstündlich.


    Die Zeiten der 1:1 Betreuung werden dann am Ende des Tages rückwirkend als Zusatzkode kodiert. Es werden nur Zeiträume addiert, die min. 2 Stunden betragen.

    In der Kodierung würde dann im Text ergänzt werden, dass sich der Patient in ständigem Hör- und Sichtkontakt befand.


    Wäre die viertelstündliche Dokumentation im Fixierverlaufsprotokoll und die o.g. Kodierung überhaupt ausreichend?

    Hat jemand bereits Erfahrungen damit sammeln können?


    Vielen Dank für Ihre Antworten :)

  • Guten Morgen,
    bei uns im Haus wird es ganz genau so gemacht, aber laut Regelwerk befürchte ich, dass das so nicht mehr ausreicht. Es steht ja ganz klar drin, dass bei 1:1-Betreuung der Patient individuell, zusammenhängend ohne Unterbrechung fortlaufend von einer oder mehreren Personen betreut wird. Ich stolpere da über das zusammenhängend und fortlaufend. Für mich bedeutet das in dem Fall Sitzwache oder immer eine Betreuungsperson am Patient.
    Da wir noch keine MDK-Prüfung diesbezüglich hatten (wir haben noch nicht optiert) kann ich dazu leider keine klärende Auskunft geben aber ich schätze mal wir sind nicht die Einzigen, die deshalb vor größeren Problemen stehen...
    Schöne Frühlingsgrüße aus dem Hunsrück,
    Anja Loos

  • Hallo,

    bei uns läuft das ähnlich: Eine Pflegeperson sitzt neben dem Pat. und dokumentiert viertelstündl. Auffälligkeiten etc.. Auf dem Dokumentationsbogen steht drauf, daß eine 1:1-Betreuung angesetzt ist, zudem schreibt der Arzt den Grund der Betreuung, die Diagnose des Pat. und einen kurzen psychopathologischen Befund drauf.

    Unserer Meinung nach genügt das. Ein genauerer Nachweis der Betreuungszeit dürfte kaum zu erreichen sein.


    Viele Grüße,

    Paliperidon

  • Hallo zusammen,

    eigentlich zählt für den OPS die Personalbindung. Ob die Betreuungsperson den Patienten durch eine Scheibe überwacht oder im Raum sitzt sollte daher egal sein.
    Allerdings darf die Betreuungsperson in der Überwachungszeit nichts anderes tun (Med. richten, mit anderen Pat. sprechen etc.) als sich auf den Fixierten zu fixieren...
    Wenn mehr als eine fixierte Person überwacht wird, ist es eine Kleinstgruppe und es gibt keinen Cent mehr dafür...

    Die Anforderungen des MDK sind grenzenlos und soweit man aus Optionshäusern hört, wurde noch so gut wie keine 1:1 Betreuung anerkannt.
    Der MDK Ba-Wü fordert ein Sitzwachenprotokoll, macht aber keine Aussage dazu, wie häufig dokumentiert werden soll.
    Jedenfalls muss lückenlos erfasst sein, wer und wie viele betreut werden und wer betreut (Examinierte).
    Auf einem Seminar war zu hören, dass ein Sitzwachenprotokoll als unglaubhaft abgelehnt wurde, weil darin über 6 oder 8 Stunden hinweg keine Pausen der Betreuungsperson verzeichnet waren mit entsprechendem Wechsel zwischen den Betreuungspersonen. Es kommt also auf viele Details an.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo zusammen,

    natürlich machen auch wir uns darüber Gedanken, wie die Dokumentation zu erfolgen hat.

    Ich stimme "Nux Vomica" bezüglich der "ausschliesslichen Personalbindung" vollkommen zu. Ich würde bei der Dokumtation nach dem "Leitsatz" gehen: Alles was aus dem OPS Text als Mindestmerkmal oder Hinweis steht, sollte auch nachvollziehbar dokumentiert werden.

    Die Befunderhebung durch Arzt und Anordnung muss natürlich erkennbar sein.

    Das Thema „Protokollierung“ finde ich, geht schon über diese Grenze hinaus:Es steht nirgends, dass eine kontinuierliche Protokollierung stattfinden muss.Wenn in einem zusammenfassenden Bericht der betreuenden Pflegekraft steht, dass sie über den Zeitraum X ohne Unterbrechung fortlaufend den Patienten betreut hat und den Verlauf zusammenfassend schildert, geht die in den Hinweisen beschriebene Betreuungsform nachvollziehbar hervor.

    Mir ist natürlich klar, dass der MDK seine eigenen Vorstellungen hat und es hier kein "Patentrezept" gibt. Wenn man aber für die Mitarbeiter des Hauses eine Empfehlung gibt, kann ist es hilfreich sein, sich im Vorfeld zu überlegen, ob die Argumente, die man ggf. zur Stellungnahme gegenüber dem MDK hat, grundsätzlich nachvollziehbar sind, also z.B. im OPS Text wiederfindbar sind.

    Schöne Grüße

    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

    Einmal editiert, zuletzt von E. Rah. (4. März 2015 um 11:13)

  • Hallo,
    uns (Optionshaus) wurden 1:1 Betreuungen bereits an- aber auch aberkannt.
    Staendige Hoer- und Sichtkontrolle als Begriffe duerfen unter keinen Umstaenden in der Doku verwandt werden. Es sind Killerkriterien und dienen nur zum Aberekennen des Codes.
    1:1 heisst immer direkt und ausschliesslich 1:1! Es darf nichts anderes gemacht werden, man darf sich nicht woanders aufhalten , auch nicht nur per Video ueberwachen. Zumindest darf sowas nirgends auch nur im Ansatz in die Doku hineininterpretiert werden koennen.

    Den Code kann / darf man laenger als eine Schicht dauert am Stueck ableiten, Pausenvorschriften/Abwechslung sind zwar zu beachten, aber nur zu protokollieren (der Code muss wegen Pause nicht “unterbrochen“ werden und von einer zweiten Person codiert werden...er kann also durchlaufen).
    Doku ist anzufertigen - nur Anordnung und Codeableitung reichen nicht, aber bisher sind keine Protokollfrequenzen definiert.

    Aber (!!!) - noch wichtig: die Mitternachtsgrenze ist zu beachten!!!! (taggenaue Codierung!)
    Konkret ist eine 3-stuendige Fixierung am Stueck, die z. B. um.22:30h beginnt und bis 1:30h geht kein ableitbarer Code! ;(

    Vielleicht helfen die Erfahrungen ja ein wenig ....

    LG
    MedCon03

    Einmal editiert, zuletzt von MedCon03 (7. März 2015 um 09:02)