Hallo,
in unserer Klinik wird häufig die hintere Exenteration (5-687.1 Hintere Exenteration [Eviszeration] des weiblichen kleinen Beckens) durchgeführt. Hierbei ist uns unklar, ob eine 5-455.01 "Segmentresektion des Dickdarmes, offen chirurgisch mit Anastomose" zusätzlich mit angegeben werden muß. Welcher Leistungsumfang zählt zur 5-687? Ist die paraaortale Lymphadenektomie gesondert anzugeben (5-590.63 Radikale paraaortale Lymphadenektomie in Kombination mit anderen Operationen, laparoskopisch)?
Oder ist die ganze Prozedur besser als:
"5-685.3 Radikale Uterusexstirpation mit pelviner und paraaortaler Lymphadenektomie" zu codieren? Ist da ein Darmeingriff mit enthalten oder muß der extra codiert werden?
Das Problem stellt sich auch unter dem Aspekt der FP/SE. Dort sind HE und Darmeingriff jeweils FP oder SE zugeordnet, nicht jedoch der Kombinationseingriff. Da fallen dann jegliche FP und SE weg???
Worin besteht der Unterschied zwischen "5-685.3 Radikale Uterusexstirpation mit pelviner und paraaortaler Lymphadenektomie" und 5-687.1 "Hintere Exenteration [Eviszeration] des weiblichen kleinen Beckens". Ist bei letzterer ein künstlicher Darmausgang zwingend?
Wer bringt Licht ins Dunkel - insbesondere unter FP/SE-Gesichtspunkten und unter DRG-Gesichtspunkten.
Gruß :x
Björn