kombinierte Fallzusammenführung

  • Hallo zusammen,

    ich stehe vor einer komplexen Abrechnungsfrage und benötige bitte Ihr Expertenwissen.

    1. Aufenthalt KH-A 08.01 - 10.01.15, Behandlung regulär beendet um 17:00 Uhr, F69B, ogvd 11, Partition m

    2. Aufenthalt KH-A 11.01 - 15.01.15 Notfallaufnahme um 20:44 Uhr, F98A, ogvd 32, Partition o, Verlegung ins KH-B

    3. Aufenthalt KH-A 16.01 - 23.01.15 Übernahme aus KH-B, F69A, ogvd 21, Partition m, Weiterverlegung ins KH-C

    4. Aufenthalt KH-A 02.02 - 10.02.15 Übernahme aus KH-C, F69B, ogvd 11, Partition m, Weiterverlegung ins KH-B


    Muss das KH-A alle Aufenthalte zusammenfassen, da zuerst eine Wiederaufnahme und danach Rückverlegung(en) vorliegt? Bei kombinierten FZ´s heißt ja, ...es liegt eine Rückverlegung innerhalb der Prüffrist der Wiederaufnahme (Prüffrist des ersten Falles, der die Fallzusammenführung auslöst) vor. Welches Datum ist hier zu prüfen, das Aufnahme oder Entlassungsdatum des 1. Falles, der die FZ ausgelöst hat?

    Vielen Dank im Voraus,
    nails


  • Hallo,

    die Prüffrist des ersten Falles der die Fallzusammenführung auslöst beträgt 30 Tage (§ 2 Abs. 2 FPV) hier wird analog der Klarstellung der FPV der erste Tag (Aufnahmetag) in die Frist mit eingerechnet. Die Frist verläuft somit vom 08.01. - 06.02.2015. Die Aufenthalte vom KH A sind somit analog § 3 Abs. 3 Satz 2 FPV zusammenzufassen (vgl. auch Hinweise zur Erläuterung der Regelung nach § 3 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 FPV - kombinierte Fallzusammenlegung Fallbeispiel 9)

    mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz