8-552 Neuropsychologie

  • Hallo Forum,
    in den Mindestmerkmalen zur neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation heißt es u.a.

    • Vorhandensein und Einsatz von folgenden Therapiebereichen: Physiotherapie/Krankengymnastik, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Neuropsychologie, Logopädie/fazioorale Therapie und/oder therapeutische Pflege


    Meine Frage hierzu: welche Qualifikation muss der Mitarbeiter des Bereichs Neuropsychologie haben? Dipl. Psych. mit welcher Zusatzausbildung?
    Mich irritiert auch das von mir fett hervorgehobenen und/ oder: bedeutet dies, dass alle hier genannten Bereiche fakultativ vorhanden sein müssen, d.h. kann ich die Leistung korrekt auch z.B. ohne Neuropsychologie abrechnen?

    Danke für jede Rückmeldung
    Gruß
    S. Stephan

  • Hallo Stephan,

    nach dem Wortlaut ("und/oder") heißt es, dass man nicht alle braucht. Voraussetzung ist, dass mindestens drei angewendet werden für durchschnittlich 300 Min pro Tag ("patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen von mindestens 300 Minuten täglich). Eine fixe Anwendung aller genannten Bereiche bei jedem Patienten ist sicher auch nicht sinnvoll.

    Zur erforderlichen Qualifikation des Neuropsychologen kann ich nichts sagen.

    Viele Grüße

    Medman2