Hallo Forum,
in den Mindestmerkmalen zur neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation heißt es u.a.
- Vorhandensein und Einsatz von folgenden Therapiebereichen: Physiotherapie/Krankengymnastik, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Neuropsychologie, Logopädie/fazioorale Therapie und/oder therapeutische Pflege
Meine Frage hierzu: welche Qualifikation muss der Mitarbeiter des Bereichs Neuropsychologie haben? Dipl. Psych. mit welcher Zusatzausbildung?
Mich irritiert auch das von mir fett hervorgehobenen und/ oder: bedeutet dies, dass alle hier genannten Bereiche fakultativ vorhanden sein müssen, d.h. kann ich die Leistung korrekt auch z.B. ohne Neuropsychologie abrechnen?
Danke für jede Rückmeldung
Gruß
S. Stephan