Liebe Kollegen,
folgende Fallkonstellation würde ich gerne vorstellen:
Nach einem schweren Sturz wird ein Patient zunächst in das örtliche Krankenhaus der Grund - und Regelversorgung eingeliefert. Dort erfolgt eine komplexe Diagnostik (körperliche Untersuchjung, Nativ - Röntgen und CT).
Die erfolgte Diagnostik ergibt:
Polytrauma mit mehrfragmentärer dislozierter Oberschenkelfraktur rechts mit Beteiligung des Kniegelenkes
Beckenfraktur rechts mit Acetabulumbeteiligung und Kreuzbeinfraktur rechts
MFK-5-Fraktur mit oberflächlichen Hautabschürfungen
Nach Analgesie und Kreislaufstabilisierung erfolgt die Aufwärtverlegung in ein Haus der Maximalversorgung. Während dieser Zeit wird der Patient primär im Schockraum behandelt; ein Behandlungsplan > 24h wird nicht formuliert.
Gibt es hier u.U. Urteile, die eine komplexe Versorgung als stationär durchsetzbar rechtfertigen? - Oder bleibt hier "nur" die ambulante Abrechnung (bzw. Abklärungsuntersuchung in NRW) plus Großgerätezuschlag?
Viele Grüße
Stephan Wegmann